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Initiative will "Störerhaftung" juristisch klären lassen: Kampf ums freie WLAN

  • in den grossen Städten des Auslands - tagesgeschäft- WLAN
  • hochgeladen von Wolf STAG

Wer seinen Internetzugang anderen kostenlos zur Verfügung stellt, begibt sich in Gefahr. Denn anders als die großen Netzanbieter haften Besitzer eines WLAN-Zugangs möglicherweise, wenn über ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Der Verein "Freifunk Rheinland" will diese Rechtsunsicherheit mit einem Musterprozess beenden.

Mal angenommen, Sie würden die nicht genutzten Karten ihres Theaterabos einem Nachbarn unentgeltlich zur Verfügung stellen. Und wenn sich dieser Nachbar dann im Theater daneben benimmt, wären Sie mit haftbar. Was unrealistisch klingt, führt in ähnlicher Form bei der privaten Internetnutzung seit geraumer Zeit zu großer Verunsicherung.

Denn tatsächlich kann nicht nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der über ein WLAN-Netzwerk etwas aktiv und illegal heruntergeladen hat. Sondern auch derjenige, über dessen privaten Anschluss das illegale Material heruntergeladen wurde. Störerhaftung lautet der juristische Fachbegriff dafür.

Fünf Abmahnungen für einen Freifunker

Auch der Düsseldorfer Verein "Freifunk Rheinland" ist von dieser Regelung betroffen. Denn seine Mitglieder haben es sich zum Ziel gesetzt, ganze Städte und Regionen flächendeckend mit kostenlosen Internetzugängen zu versorgen. Um das zu erreichen, stellen die Freifunker ihre WLAN-Router auch ihren Mitmenschen in Form eines software-basierten Netzwerks zur Verfügung. Einer dieser Freifunker wurde nun innerhalb kurzer Zeit mit fünf Abmahnungen konfrontiert, weil über sein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Deshalb hat sich der Verein zum Handeln entschlossen.

Spendenaktion soll Gang durch Instanzen ermöglichen

Der Freifunk Rheinland e.V. will als Träger des gesamten Freifunk-Netzwerks die juristische Verantwortung im aktuellen Abmahn-Fall übernehmen und über den Rechtsweg eine eindeutige Klärung des Sachverhalts erreichen. Unter dem Kampagnen-Titel "Operation Störerhaftung" sollen zur Refinanzierung der erwarteten Prozesskosten 10.000 Euro Spenden zusammenkommen. Die Initiatoren hoffen, dass diese Summe ausreicht, um durch mindestens zwei Instanzen gehen zu können - sollte es nicht bereits in erster Instanz zu einer Entscheidung im Sinne des Vereins kommen. Ziel ist es, "eindeutige Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken" herzustellen. Bereits zwei Tage nach Veröffentlichung des Aufrufs sind nach Angaben der Freifunker fast 3.000 Euro gespendet worden.

Quelle: wdr.de
Freifunknetzwerk

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