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Der Nachteil und der Ausgleich des Nachteils..... Versorgungstips Teil 3-Wozu dient der/ein Schwerbehindertenausweis?

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis.
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis des Rechtes auf die schwerbehinderten Menschen kraft Gesetzes zustehenden oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumten Nachteilsausgleiche.

Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr

Der Ausweis gilt als Nachweis in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Anerkennung beantragt haben; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben. Sofern Sie in Ausnahmefällen auch für die Zeit vor der Antragstellung einen Nachweis benötigen, werden die entsprechenden Feststellungen vom Versorgungsamt zusätzlich getroffen. Vermerken Sie bitte in einem solchen Fall im Antrag besonders, zu welchem Zweck und ab welchem Zeitpunkt diese rückwirkende Feststellung getroffen werden soll.

Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.

Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.

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