Der Nachtreiher

ist in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands in der Kategorie 2 ("stark gefährdet") aufgeführt. Er ist eine Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG). Im Zeitraum 1995 bis 1999 wurden in Deutschland 35 Brutpaare beobachtet, 2005 bis 2009 waren es nur noch 18 bis 22 Brutpaare. Vermutlich liegt das an seinen kurzen Beinen!

Und einen Ratschlag hätte ich da noch -"Bevor du zum Fischen gehst, lerne erstmal schwimmen!"

Bürgerreporter:in:

Thomas Ruszkowski aus Essen

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