Opfer sind nicht nur Leidtragende.... ein Land hilft...
Im September 2010 hat die Landesregierung die Erstellung des Opferschutzberichtes beschlossen. „Schon jetzt tun wir viel für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen und wollen diesen weiter ausbauen“, so Justizminister Thomas Kutschaty in Düsseldorf. Der Bericht belegt auf über 400 Seiten das bisher schon Erreichte, aber auch den fortwährenden Einsatz der Landesregierung, weitere Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich zu erzielen.
Nicht nur im Straf- und Strafprozessrecht ist die Rechtsstellung der Opfer von Straftaten in den letzten Jahren durch vielfältige Neuregelungen ausgebaut worden. Auch auf Landesebene werden zahlreiche Projekte umgesetzt, die dem Opferschutz dienen. „Exemplarisch möchte ich auf das Programm ‚Kurve kriegen' der Polizei, das Projekt ‚Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und der Haftvermeidung' des Justizministeriums, die ‚Empfehlungen zum Schutz der Opfer sexueller Übergriffe in Schulen und schulnahen Einrichtungen' des Schulministeriums oder die Aktionspläne der Landesregierung gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hinweisen", so der Justizminister.
Erzielte Verbesserungen nutzen aber nur denen, die umfassend und verständlich über ihre Rechte und Ansprüche sowie bestehende Hilfsangebote und -einrichtungen informiert sind. Der Bericht ermöglicht daher allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen und Einrichtungen einen umfassenden Überblick über die Rechtslage sowie Maßnahmen und Projekte der Landesregierung zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von Straftaten in Nordrhein-Westfalen. Zugleich zeigt der Bericht auf, wo noch Handlungsbedarf besteht und welche weiteren Projekte die Landesregierung zur Verbesserung des Opferschutzes realisieren will.
Der Bericht stellt zunächst eingehend die vielschichtigen Rechtsgrundlagen des Opferschutzes dar und beschränkt sich dabei nicht auf die Rechte des Opfers im Strafverfahren, sondern beleuchtet auch andere Bundes- und Landesgesetze, die dem Opferschutz dienen. Hierzu zählen beispielsweise die Vorschriften zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit oder die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes. Ausführlich dargestellt wird auch, wo Opfer betreut und beraten werden und wo sie weiterführende Informationen erhalten können.
Der Opferschutzbericht ist auch über das Internetportal „www.opferschutz.nrw.de“ im Bereich „Allgemeine Informationen zum Opferschutz“ abrufbar.
Bürgerreporter:in:Wolf STAG aus Essen |
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