Lastenfaktor:Fluglärm- Bundesverwaltungsgericht setzt Maßstäbe für Lärmschutz in Europa

Zur heutigen Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

"Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ausdrücklich zu begrüßen. Es setzt Maßstäbe für den Schutz vor Fluglärm nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Dabei sendet es ein klares Signal an alle Betroffenen: Die Profite der Airlines stehen nicht über einem Mindestschutz der Anwohner vor dem krankmachenden Lärm.

Ohnehin verdankt die Luftfahrtbranche ihre Profite zu einem großen Teil der finanziellen staatlichen Unterstützung. So bekommen laut Europäischer Umweltagentur die Airlines - im Gegensatz zur Bahn - dank einer generellen Befreiung von der Kerosinsteuer und auf internationalen Flügen auch von der Mehrwertssteuer jedes Jahr 30 Milliarden Euro vom europäischen Steuerzahler geschenkt. Ein Abbau dieser ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile würde den Flugverkehr erheblich reduzieren und damit den Fluglärm schlagartig um bis zur Hälfte senken.

Die Botschaft aus Leipzig muss auch die Europäische Kommission in Brüssel erhören. Es ist inakzeptabel, dass die Kommission in ihrem im Dezember vorgelegten Entwurf des so genannten Flughafen-Pakets eine Aushöhlung der Möglichkeiten für Betriebseinschränkungen verfolgt. So plant die Kommission eine Stärkung ihrer Kompetenzen genau an der falschen Stelle. Anstatt jedem Bürger in der EU ein Mindestmaß an Lärmschutz zu garantieren, will sich die Kommission mit Blick auf Kapazitätsengpässe vielmehr das Recht sichern, vor Ort beschlossene Betriebseinschränkungen auszusetzen.

Statt einer Aushöhlung brauchen wir EU-weit einheitliche Mindeststandards beim Lärmschutz, insbesondere für die Nachtzeit. Sie sind das einzige Mittel, um den Wettbewerb der Flughäfen um die laschesten Lärmschutzstandards zu beenden. Die bisherige Praxis, Entscheidungen über Betriebseinschränkungen im Einzelfall vor Ort zu treffen, verhindert effektiven Lärmschutz. Denn die Airlines drohen mit dem Abzug an andere Standorte mit für sie günstigeren, für die Anwohner aber gesundheitsschädlicheren Regeln. Damit wird der Lärm bestenfalls verlagert, nicht jedoch verhindert.
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehe ich deshalb als Ermutigung, mich auf EU-Ebene noch nachdrücklicher für EU-weit einheitliche Mindest-Standards und eine Abschaffung der Privilegien der Luftfahrt einzusetzen."

Quelle:
Michael Cramer MdEP
Europäisches Parlament

Bürgerreporter:in:

Wolf STAG aus Essen

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