Schlösser, Burgen, Herrenhäuser etc.
Ein Residenzschloss ist das Schloss eines Landesherrn, das neben seiner Hauptwohnung und der seiner Familienmitglieder auch den Sitz der Landesverwaltungsbehörden beherbergte. Als Sommerresidenz und Winterresidenz werden Residenzen bezeichnet, wenn der Fürst samt seinem Hofstaat je nach Jahreszeit umzog. Sommersitze des niederen Adels werden hingegen als Sommer- oder Landschloss bezeichnet.
Ein Jagdschloss diente ausschließlich der Jagd, die meist ein Privileg des Adels war, kann also ein landesherrlicher Jagdsitz ebenso gewesen sein wie das aufwändig gestaltete Jagdhaus eines Rittergutes, sofern es nicht identisch mit dem Gutshaus selbst ist.
Als Lustschloss wird ein Gebäude bezeichnet, das in seinen Dimensionen bescheidener, in der Architektur jedoch oft verspielter ist als die eigentlichen Regierungssitze und vorwiegend der Unterhaltung und dem Vergnügen von Landesherren und ihrem kurzweiligen Rückzug von den Staatsgeschäften diente. Meist gehört auch ein Garten oder Park dazu.
Das Amtsschloss, das als Sitz von Verwaltungsbeamten und Gerichten diente. Ein Amtmann war dort als Vertreter des Landesherrn eingesetzt, oft daneben auch ein cellerarius (Kellner) für die Verwaltung der Einkünfte.
Als Stadtschloss wird zumeist das städtische Residenzschloss eines Landesherrn bezeichnet. Das Stadtpalais ist hingegen der urbane, das Landschloss der rurale Sitz eines Adeligen; ersteres diente in der Regel nur gesellschaftlichen Belangen und verfügte über einen Garten oder Park, nicht aber über landwirtschaftlichen Grundbesitz.
Mit Landschloss ist zumeist ein Herrenhaus (oder Gutshaus) gemeint, also der Sitz einer Grundherrschaft bzw. eines Landguts oder Ritterguts, das meist mit umfangreicher wirtschaftlicher Infrastruktur ausgestattet war (Gutshof, Speicher, Viehställe, Mühlen). Solche Adelssitze konnten isoliert auf dem Land, in Dörfern oder auch in Kleinstädten liegen.
Eine von Gräben umgebene oder in einem Fluss oder See errichtete Anlage wird zumeist als Wasserschloss bezeichnet.
Als Palast wird im Deutschen ein besonders repräsentativ ausgestatteter, in der Regel landesfürstlicher Wohn- und Regierungssitz in einer Stadt verstanden, der Begriff ist daher weitgehend identisch mit Residenzschloss (etwa Buckinghampalast, Apostolischer Palast, Palast von Caserta). Dieser Begriff, der häufig auch in Verbindung mit orientalischen oder antiken Herrschersitzen benutzt wird, ist dem italienischen palazzo entlehnt und geht ursprünglich auf das lateinische palatium zurück, den Eigennamen der Residenz der römischen Kaiser auf dem Palatin.
Das Palais oder Stadtpalais war hingegen ein städtischer Wohnsitz einer Familie des Landadels oder Stiftsadels.
(Quelle WIKIPEDIA)
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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