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LVR /Weihbischof besucht Klinik für forensische Psychiatrie

  • Besuch vom Weihbischof Schepers: (Hintere Reihe v.l.): Oliver Brinkmann (Pflegedienstleiter Klinik für Forensische Psychiatrie), Ludger Blasius (Pfarrer St. Antonius), Klaus Lüder (Leiter LVR-Fachbereich Maßregelvollzug), Michael Kampmann (Pastoralreferent, kath. Seelsorger), Iris Müller-Friege (Pfarrerin, evang. Seelsorgerin, beide LVR-Klinikum Essen). (Vordere Reihe v.l.: Jane E. Splett-Bambynek (Kaufmännische Direktorin LVR-Klinikum Essen), Stephan Roloff-Stachel (Chefarzt Klinik für Forensische Psychiat
  • hochgeladen von Wolf STAG

Die Klinik für forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen erhielt heute hohen kirchlichen Besuch: Im Rahmen seiner Visitation der Pfarrei St. Antonius besichtigte der Weihbischof des Bistums Essen, Ludger Schepers, die Einrichtung in Essen-Holsterhausen. In Begleitung der Kaufmännischen Direktorin des LVR-Klinikums Essen, Jane E. Splett-Bambynek, und von Klaus Lüder, LVR-Fachbereichsleiter Maßregelvollzug, sowie Pfarrer Ludger Blasius von der Pfarrei St. Antonius informierte er sich im Gespräch mit Chefarzt Stephan Roloff-Stachel und Pflegedienstleiter Oliver Brinkmann über das Krankenhaus, die dortigen Therapiekonzepte und Behandlungsmöglichkeiten von psychisch kranken Straftätern.

Das hochgesicherte Krankenhaus arbeitet seit nunmehr zwei Jahren am Standort Holsterhausen. In der Klinik für forensische Psychiatrie geht es um die medizinische Diagnostik, aber auch Behandlung von zumeist akuten psychiatrischen Erkrankungen. Die Psychosen bilden mit 70 Prozent den Hauptanteil der Erkrankungen. Die verbleibenden ca. 30 Prozent verteilen sich auf die Diagnosegruppen der Intelligenzminderungen, Impuls- und Kontrollstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Abhängigkeitserkrankungen. Insgesamt gibt es 54 Behandlungsplätze. Die einstweilige Unterbringung (§126a StPO) wird von einem Gericht vorgenommen, wenn es davon ausgeht, dass eine rechtswidrige Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt sieben Monate. In der Mehrzahl der Fälle schließt sich, nach entsprechender Anordnung einer Maßregel durch das Gericht, eine Unterbringung in einer spezialisierten Maßregelvollzugsklinik an.

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:
Katharina Landorff
LVR-Kommunikation
Landschaftsverband Rheinland
Telefon: 0221 809-2527
E-Mail: katharina.landorff@lvr.de

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