Die Turmwindmühle
von Zeddam gehörte zu den Besitztümern von Huis Bergh. Die Grafen Van de Bergh, die ersten Herren des Schlosses, hatten auf ihrem Grund und Boden das Wind- und Mahlrecht. Zu den herrschaftlichen Rechten gehörte nicht nur, dass sie auf ihren Ländereien Mühlen errichten durften, sondern auch, dass sie die Bewohner des Umlandes verpflichten konnten, ihr Korn dort mahlen zu lassen.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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