Hartz IV und Mindestlohn
Klar, es ist zu wenig. Unvermeidbar der Streit über die Miete und andere Zusatzleistungen. Und es wäre doch so einfach!
Wir setzen einen Tagessatz von zum Beispiel 33 Euro je Kalendertag fest. Das macht im Monat rund 1.000 Euro. Von diesem Betrag werden die bei jedem Lohnempfänger üblichen Beträge einbehalten, das macht so rund 250 Euro, bleiben also netto 750 Euro und davon sind dann alle Ausgaben zu bestreiten, insbesondere muss auch die Miete mit ihren Nebenkosten, alle Sonderanschaffungen und auch der tägliche Bedarf davon bezahlt werden. Alles genauso, wie es bei all denen ist, die eben nur 1.000 Euro im Monat verdienen. - Würden das die bisherigen Hartz-IV-Empfänger als gerecht akzeptieren, oder würde das ständige Schimpfen über „zu wenig“ weiter gehen? Die Arbeit in den Arbeitsämtern würde jedenfalls viel einfacher – und die Gesetze auch.
Aber bitte, mit 1.000 Euro im Monat könne man ja ohnehin nicht leben. Wie viel wird als gesetzlicher Mindestlohn gefordert? 8,50 Euro die Stunde. Das macht bei 168 Stunden im Monat, was einer Fünf-Tage-Woche und 8 Stunden täglich entspricht, ein Monatsentgelt von (168 * 8,50 =) 1.428 Euro brutto. Auch davon wieder werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuer abgezogen, rund 25 Prozent Abzüge sind 357 Euro, verbleiben netto noch 1.071 Euro. Dafür sollte dann aber auch etwas gearbeitet werden. So wie es bei den studentischen Hilfsdiensten (früher) war oder wie es heute bei Zeitarbeit auch sein sollte, mal eben hier oder da eine Gelegenheitsarbeit für ein paar Stunden.
Weniger Bürokratie, weniger Verwaltungsarbeit und viel dichter am normalen Arbeitsleben. Diese Variante ergibt übrigens auch zugleich einen bundesweiten Mindestlohn, denn wer wird noch unter diesem so definierten Einkommen zur Arbeit gehen?
Wie finden Sie das?
30.08.2013
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
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