In Eichenau ist „Holzauktion, ist Holzauktion“ - Wald an der Olchinger Straße

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In Eichenau ist „Holzauktion, ist Holzauktion“
Nach der Melodie des bekannten Volksliedes „Im Grunewald ist Holzauktion..“ könnte man nun auch in Eichenau singen.
Damals, als das Lied aufkam, wollte Bismarck im Grunewald bei Berlin eine „Reichensiedlung“ anlegen, um den Kurfürstendamm auszubauen. Dazu wurden im Grunewald 200 ha gefällt. In Eichenau ist es nur eine kleine Ecke im letzten Eck des erhaltenen Waldes.
Es erinnert an die Fällaktion des damaligen Gemeinderates Haltmeier, der im Wald Baurecht bekamt -- und die Straße für die neuen Bauten wurde dann „Am Schlag“ benannt.
Aber wieso dürfen nun in Eichenau so viele gute Buchen gefällt werden, wo doch sonst um jeden zu fällenden Baum "so viel Wirbel" gemacht wird?
Ein Bodenspekulant hat das Grundstück erworben, aber um es vor Bodenspekulantionen und Bebauung zu schützen hat der Gemeinderat es schon vor langer Zeit als „WALD“ ausgewiesen – und im Wald darf der Grundstücksbesitzer aber ohne die Gemeinde nach der Baumschutzverordnung zu fragen die Bäume fällen und verwerten.
Da im Wald aber ein Betretungsrecht für die Bürger besteht, wäre zu prüfen, ob der Zaun nicht geöffnet werden kann, wenn die Fällaktion vorbei ist.

Nachtrag: Soeben kam eine Mail von Bürgermeister Jung, der im gleichen Sinne Stellung nahm:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

umfangreiche Baumfällungen auf dem Grundstück Zweigstraße/Olchinger Straße haben zu diversen Rückfragen bzw. Beschwerden in der Gemeindeverwaltung geführt. Die Sach- und Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

Das Grundstück liegt planungsrechtlich gesehen im Außenbereich, die BaumschutzVO kommt nicht zur Anwendung. Die Bewirtschaftung des Waldes richtet sich nach dem Bay. Waldgesetz. Ungeachtet der durchgeführten Baumfällungen bleibt das Grundstück Wald und muss ggf. wieder aufgeforstet werden, sofern der Bestand des Waldes nicht durch Naturverjüngung gewährleistet ist (wie es dem Augenschein nach hier der Fall sein dürfte). Die Gemeinde hatte bzw. hat jedenfalls keine rechtliche Handhabe, gegen die Fällung der Bäume einzuschreiten.

Für das bestehende Gebäude auf diesem Grundstück kommt eine Renovierung (ggf. mit Erweiterung) oder ein Ersatzbau nach der Rechtsprechung für Gebäude im Außenbereich in Betracht. Darüber hinausgehende Maßnahmen würden ein Bauleitplanverfahren voraussetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Jung
Erster Bürgermeister"

Bürgerreporter:in:

Michael Gumtau aus Eichenau

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