60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte „AEMR“ : 10. Dezember 1948
In Dachau gaben Martin KÄLBERER ( der in Eichenau gut bekannt ist ) und Werner Schmidbauer ein gut besuchtes Benefiz Konzert für die örtliche Gruppe von ai „Amnesty International“. Ich nehme es zum Anlass kurz auf die Bedeutung der Erklärung einzugehen, denn 42% aller Deutschen können nach einer aktuellen Umfrage „keine drei Menschenrechte benennen“ von den 28 die in der Charta stehen.
Überall im Lande finden Veranstaltungen aus Anlass dieses Gedenktages statt, im Landkreis Fürstenfeldbruck habe ich allerdings bis auf "Campo Limpo in Puchheim noch nichts davon wahrgenommen. (am 10.12.08 um 19 Uhr findet wieder in Puchheim (Nord-Süd-Durchblick am S-Bahnhof) der Schweigekreis von Campo Limpo, Amnesty international und NSF statt, der in diesem Jahr an den 60. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte erinnert und daran, wie unzulänglich diese bis heute Wirklichkeit geworden sind.
· Am 10. Dezember findet in Berlin die zentrale Veranstaltung statt: sie wird von Amnesty auf dem Pariser Platz organisiert. Wir werden sicher in der Tageschau davon hören, aber worum geht es?
· Der Grundkurs zum Thema mit vielen guten Materialien findet sich hier: http://www.dadalos-d.org/deutsch/Menschenrechte/Ue...
· s.a.: http://www.inidia.de/menschenrechte.htm
"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 60
Das von "allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" wird zu einem der wichtigsten Dokumente der Menschheitsgeschichte. Sie ist Grundlage völkerrechtlicher Verträge und vieler Staatsverfassungen. Alle Staaten, die sich den Vereinten Nationen anschließen, erkennen die Erklärung automatisch an.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine große Errungenschaft für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Feiern Sie mit!“
Amnesty International hat mit Unterstützung der Stiftung Menschenrechte ein Sonderheft heftrausgebracht, das die 30 Rechte auflistet und einige wichtige Stellungnahmen zur aktuellen Situation wiedergibt. Es ist als PDF im Netz :
„»SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE IST EIN IMMERWÄHRENDER AUFTRAG AN JEDEN VON UNS.
KEIN SYSTEM UND KEINE GESELLSCHAFT KANN
VON SICH BEHAUPTEN, DIE ELEMENTAREN MENSCHENRECHTE IMMER UND UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ZU RESPEKTIEREN. DESHALB SIND WIR ES UNSERER MENSCHLICHKEIT SCHULDIG,
FÜR DIE MENSCHENRECHTE EINZUTRETEN.«
HORST KÖHLER, BUNDESPRÄSIDENT
ARTIKEL 1 FREIHEIT, GLEICHHEIT, BRÜDERLICHKEIT.
ARTIKEL 2 VERBOT DER DISKRIMINIERUNG.
ARTIKEL 3 RECHT AUF LEBEN UND FREIHEIT.
ARTIKEL 4 VERBOT DER SKLAVEREI UND DES SKLAVENHANDELS.
ARTIKEL 5 VERBOT DER FOLTER.
ARTIKEL 6 ANERKENNUNG ALS
RECHTSPERSON.
ARTIKEL 7 GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ.
ARTIKEL 10 ANSPRUCH AUF FAIRES GERICHTSVERFAHREN.
ARTIKEL 11 UNSCHULDSVERMUTUNG.
ARTIKEL 12 FREIHEITSSPHÄRE DES EINZELNEN.
ARTIKEL 13 FREIZÜGIGKEIT UND AUSWANDErung
ARTIKEL 14 ASYLRECHT.
ARTIKEL 15 RECHT AUF STAATSANGEHÖRIGKEIT.
ARTIKEL 16 EHESCHLIESSUNG, FAMILIE.
ARTIKEL 17 RECHT AUF EIGENTUM.
ARTIKEL 18 GEDANKEN-,
GEWISENS- UND RELIGIONSFREIHEIT.
ARTIKEL 19 MEINUNGSÄUSSERUNGS-.
UND INFORMATIONSFREIHEIT.
ARTIKEL 20 VERSAMMLUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT.
ARTIKEL 22 RECHT AUF SOZIALE SICHERHEIT.
ARTIKEL 23 RECHT AUF ARBEIT UND, GLEICHEN LOHN.
ARTIKEL 24 RECHT AUF ERHOLUNG UND FREIZEIT.
ARTIKEL 25 RECHT AUF WOHLFAHRT.
ARTIKEL 27 FREIHE T DES KULTURLEBENS.
ARTIKEL 28 SOZIALE UND.INTERNATIONALE.
ORDNUNG.
Die Geschichte der Menschenrechte in den letzten 60 Jahren war bewegt, aber sie wurden 1949 zur Grundlage unseres gesamten Staates über alle Unterschiede von Religionen und Parteien hinweg. Ai - fasst es zusammen:
EINE GROSSE IDEE FEIERT GEBURTSTAG
MIT DER ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG SCHUFEN DIE VEREINTEN NATIONEN EIN GEMEINSAMES IDEAL, DAS ZUR BASIS FÜR EIN HUMANITÄRES VÖLKERRECHT WURDE.
EINE CHRONOLOGIE DER EREIGNISSE VON 1948 BIS HEUTE.
Der 10.Dezember 1948. Eleanor Roosevelt tritt vor die
Generalversammlung der Vereinten Nationen. Als Vorsitzende der UNO-Menschenrechtskommission stellt sie im Pariser Palais de Chaillot das Ergebnis zweijähriger Arbeit vor »Ich werde Ihnen nun die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vorlesen«, sagt die Witwe des ehemaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt. Das Dokument steht zur Abstimmung, und 48 der zu diesem Zeitpunkt
56 Mitgliedstaaten sprechen sich dafür aus, acht
enthalten sich der Stimme. Die Deklaration ist eine Absichtserklärung ohne völkerrechtlich verbindlichen Charakter, und doch wird sie zu einem der wichtigsten Dokumente der Menschheitsgeschichte. Das »von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal« wird zur Basis für ein humanitäres Völkerrecht, dem zahlreiche
Konventionen folgen. Alle Staaten, die sich den
Vereinten Nationen anschließen, erkennen die Erklärung automatisch an.
In 30 Artikeln definiert die UNO politische und soziale
Rechte, die jedem Mensch zustehen sollten. Die Wichtigsten hat US-Präsident Roosevelt bereits 1941 vor dem US-Kongress hervorgehoben: Rede- und Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Mangel und Not sowie Freiheit von Furcht, also von Krieg.
Der Holocaust und die beiden Weltkriege, diese »Akte
der Barbarei«, haben der Welt vor Augen geführt, dass die Nationalstaaten als Garant der Bürgerrechte gescheitert sind. Mit der Gründung der UNO 1945 soll eine Grundlage geschaffen werden, um künftig solche Verbrechen zu verhindern. Doch der Kalte Krieg zwischen den kapitalistischen
Westmächten und der sozialistischen Sowjetunion
hat bereits begonnen. Wenige Wochen vor der Pariser
Konferenz verhängt die Moskauer Regierung eine Blockade über Berlin, und für die westlichen Besatzer ist längst klar: die künftige Bundesrepublik Deutschland soll zum Bollwerk gegen den Kommunismus werden.
Auch in der UNO-Menschenrechtspolitik stehen sich
die beiden Blöcke gegenüber. Die kapitalistischen Staaten orientieren sich an individuellen Bürgerrechten. Sie fordern beispielsweise das Recht auf Unverletzlichkeit der Person, das Verbot der Folter sowie die Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit. Die sozialistischen
Staaten dagegen klagen kollektive Rechte im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich ein: den Anspruch auf Arbeit, Nahrung, Wohnung, Gesundheitsversorgung, Bildung. Später unterstützen viele Länder der Dritten Welt diese Position. Die unterschiedlichen ideologischen Welten verhindern, dass die Menschenrechtserklärung völkerrechtlich bindenden Charakter bekommt. In den kommenden Jahren nehmen die weltweiten Spannungen zu: Mit der Kuba-Krise droht der Dritte Weltkrieg, und der Bau der Berliner Mauer verschärft den Kalten Krieg. Es dauert lange, bis sich die UNO auf rechtsverbindliche Menschenrechtskonventionen einigen kann. Doch schließlich vereinbaren die Staaten im Dezember 1966 zwei Abkommen: den »Internationalen Pakt über
bürgerliche und zivile Rechte«, auch Zivilpakt genannt,
sowie den sogenannten Sozialpakt, den »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte«.
Wenn von nun an ein Staat Menschenrechte verletzt oder innerhalb seiner Grenzen Menschenrechtsverletzungen zulässt, ist es legitim, dass sich die UNO in dessen innere
Angelegenheiten einmischt.
Auch diese Pakte bleiben jedoch umstritten. Erst
1976 haben genügend Staaten die Abkommen ratifiziert, damit sie in Kraft treten können. Über dieses »Einmischen « gibt es bis heute keine Einigkeit: Sind militärische »humanitäre Interventionen« gerechtfertigt oder sie dem Selbstbestimmungsrecht der Völker?
Der Zusammenbruch des sowjetischen Modells eröffnet der Menschenrechtspolitik neue Möglichkeiten. In der
Rio-Erklärung von 1992 wird das Recht auf eine saubere Umwelt formuliert, angesichts der ethnischen Säuberungen im zerfallenden Jugoslawien wird eine internationale
Gerichtsbarkeit geschaffen. Und es entstehen neue Frontlinien: nach den Anschlägen vom 11.September 2001
führen die westlichen Staaten einen Krieg gegen den Terror, in dem regelmäßig Menschenrechte verletzt werden. Zugleich propagieren islamistische Bewegungen und Regimes ein frauenfeindliches, antisemitisches Weltbild. Wieder steht das Menschenrechtsbekenntnis der VereintenNationen auf dem Prüfstand.“
Auch bei uns.
Amnesty hatte seit März 2008 die Feierlichkeiten vorbereitet, u.a. mit einer Broschüre, die an alle weiterbilden Schulen in Deutschland geschickt wurde. Es wurde auch ein Schulwettbewerb dazu veranstaltet. Falls Sie Schülerinnen oder Schüler kennen, fragen Sie doch bitte einmal nach, ob das Thema irgendwo erwähnt wurde.
„60 Jahre Menschenrechte
Schulkampagne mit Amnesty International: Wissen gegen Willkür
2008 feiert die Weltgemeinschaft das 60-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Amnesty International und die Stiftung Lesen stellten mit einer bundesweiten Schulkampagne brisante Themen zur Diskussion: Unter dem Titel "Wissen gegen Willkür" waren Schülerinnen und Schüler ab März 2008 aufgerufen, einen kritischen, persönlichen Blick auf den Stellenwert der Erklärung in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben zu werfen – auch direkt hier in Deutschland.
Anknüpfungspunkte für den Unterricht zum Thema Menschenrechte bietet die 48-seitige Broschüre, die an alle weiterführenden Schulen in Deutschland geschickt wurde. Sie umfasst methodisch-didaktische Hinweise sowie Kopiervorlagen für den fächerübergreifendenden Unterricht.
Die Broschüre können Sie unter der E-Mail-Adresse versand@amnesty.de kostenlos bestellen oder hier herunterladen.
PDF Broschüre "Wissen gegen Willkür" 2,3 MB
„
Ein Beitrag von Horst Prem vom Bund für Geistesfreiheit: http://www.bfg-bayern.de/DFW/texte/Prem_60JMensche...
Bürgerreporter:in:Michael Gumtau aus Eichenau |
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