Kommentar
Private Arbeitsvermittlung

Als private Arbeitsvermittlung (PAV) wird die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.

Seit 2002 fördert die Bundesagentur für Arbeit die private Arbeitsvermittlung als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vermittlung durch Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines (VGS) bzw. eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS)[1] an Arbeitslose, um eine zuvor arbeitslose Person aus dem Leistungsbezugs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu führen.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kontrollfunktion für die Einhaltung der Vorschriften. Die BA selbst hat festgelegt, dass eine Beantragung der Auszahlung der 1. Rate 6 Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages keine Kosten für den Haushalt der BA verursacht (Kostenneutralität), da der Betrag bis dahin durch die Beendigung des Leistungsbezuges bereits eingespart wurde. Analog gilt das auch für die Zahlung der 2. Tranche nach 6 Monaten.

Seit dem 1. April 2012 muss ein Vermittlungsvertrag nach § 296 SGB III zwischen dem arbeitssuchenden Bewerber und dem privaten Arbeitsvermittler geschlossen werden. Es reicht nicht wenn man nur einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vorweist. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vermittlungsvertrag zwischen dem Bewerber und dem privaten Arbeitsvermittler, mit dem der Bewerber sich ggf. im Erfolgsfall zur Zahlung der Vermittlungsvergütung verpflichtet. Mit der Vorlegung eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins kann der Bewerber den privaten Arbeitsvermittler bezahlen. Dieser Vermittlungsgutschein muss bereits vor einer Vermittlung (Arbeitsvertragsunterzeichnung, ggf. Beschäftigungsaufnahme) vorliegen, wie die im Vermittlungsgutschein geschilderten Regelungen und Auszahlungsbedingungen erfüllt sein müssen, da ansonsten der Vermittlungsgutschein nicht ausgezahlt wird. Aus dem Vermittlungsvertrag muss insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgehen, die der Arbeitsuchende bei Erfolg an den Vermittler zahlen soll.

Der Vermittlungsvertrag ist ein Maklervertrag, da ausschließlich bei einem Vermittlungserfolg eine Vergütung fällig wird. Nach erfolgreicher Vermittlung kann der Arbeitsvermittler der Institution, die den Vermittlungsgutschein ausgestellt hat, 2 Raten in Rechnung stellen: 1. Rate nach 6 Wochen in Beschäftigung / 1.000 € 2. Rate nach 6 Monaten in Beschäftigung / 1.000 € bis max. 1.500 € (im Sonderfall). Diese Beträge sind von der Umsatzsteuer befreit.

Eine Honorarberechnung gegenüber dem Arbeitsuchenden ist alternativ erlaubt. Hierfür wird in der Regel ein Privatvertrag geschlossen. Auch bei einem Privatvertrag darf die Vermittlungsgebühr gegenüber dem Bewerber insgesamt 2.000 € nicht überschreiten. Die Vermittlungsgebühr, die mit einem Arbeitssuchenden ohne AVGS, als Privatvertrag, vereinbart wurde unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.

Um eine Sache deutlich zu sagen: Der obige Text dient lediglich der allgemeinen Information und Einführung in die Themaik. Er kann und möchte keine BEratung durch die zuständigen Stellen ersetzen; wer Beratungsbedarf verspürt, wendet sich also bitte dortin.

Kommentar

Seit 1994 ist bei uns in Deutschland die private Arbeitsvermittlung erlaubt. Beim Entstehen des vorliegenden Textes kann sie also ihren 30. Geburtstag feiern.

Es bleiben aber auch Fragen. Für mich persönlich lautet die zentrale Frage, wie erfolgreich die private Arbeitsvermittlung - in Konkurrenz zur Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung - ist Hat. sich hier also eine Branche entwickelt, in der Unternehmer eine auskömmliche Existenz aufbauen konnten?

Die offziellen, amtlichen Statistiken sind in dieser Hinsicht nur schwer zu deuten. Sie geben zwar Auskunft darüber, wieviele Arbeitslose in eine Beschäftigung eingemündet sind; eine Differenzierung danach,wieviele davon von privater Seite vermittelt und wieviele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausgegeben wurden, läßt sich i. d. R. aber nicht erkennen.

Gibt es Branchen, in denen sich eine Private Arbeitsvermittlung lohnt? Wo überhaupt nicht?

Warum sich also mit einem unbedeutenden Thema beschäftigen, das faktisch keine Rolle spiele? Der runde Geburtstag ist nur der äußere Anlaß. Eben weil die private Arbeitsvermittlung keine Rolle in der medialen Berichterstattung spielt, verdient sie mehr öffentliche Beobachtung und neue Impulse

Bürgerreporter:in:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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