Recht und Billig
Landgericht Essen: Medienunternehmen haften für Fehler von Bürgerreportern

Diese Nachricht ist keine Zeitungsente, sondern belegt. 
Verlage haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”.  | Foto: Foto: Stockpack Adobe/TRD News
  • Diese Nachricht ist keine Zeitungsente, sondern belegt.
    Verlage haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”.
  • Foto: Foto: Stockpack Adobe/TRD News
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

Verlage haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”. (Urteil vom 05.12.2024, Az. 4 O 244/24).

Das Landgericht Essen hat entschieden, dass Medienunternehmen wie die Funke Medien NRW GmbH für fehlerhafte Beiträge von sogenannten Bürgerreportern haften müssen. Ein Fall betraf einen Beitrag, in dem ein Lokalpolitiker ohne Beweise des Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde. Das Gericht entschied, dass das Medienunternehmen für die Veröffentlichung dieser falschen Informationen verantwortlich ist.

Das Urteil betont, dass Medienunternehmen sich nicht hinter dem Begriff des vermeintlichen „Bürgerreporters“ verstecken können, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Betreiber von Nachrichtenportalen haften auch dann für rechtswidrige Inhalte, wenn diese von ihren Nutzern und nicht von professionellen Journalisten eingestellt werden.

Hier geht es zur Vollversion mit allen Quellen