Essen und Trinken im TRD Pressedienst
Insekten in Süßigkeiten und Molkereiprodukten sind nicht jedermanns Sache
![Nicht nur die Inhaltsstoffe von Insekten werden für Lebensmittel verarbeitet, Insekten sind auch als Burger oder Pasta-Gerichte in Supermärkten oder Restaurants erhältlich. | Foto: Foto: stock.adobe.com/TRD Essen und Trinken](https://media04.myheimat.de/article/2025/01/29/8/9711148_L.jpg?1738149451)
- Nicht nur die Inhaltsstoffe von Insekten werden für Lebensmittel verarbeitet, Insekten sind auch als Burger oder Pasta-Gerichte in Supermärkten oder Restaurants erhältlich.
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Gefährdung, Kennzeichnung und Irreführung
Wissenschaftler der Hochschule Fresenius sind den ernährungsphysiologischen Fakten zum Thema nachgegangen.
(TRD/MP) Die EU hat im Januar 2023 die Regelung für die Nutzung von Insekten oder Insektenteilen als Zutat in Lebensmitteln erweitert. Erlaubt ist nun eine weitere Darreichungsform der Hausgrille und neu hinzugekommen ist der Buffalo Wurm. Wissenschaftler der Hochschule Fresenius sind den ernährungsphysiologischen Fakten zum Thema nachgegangen.
Laut Zulassung soll es möglich sein, sie in zahlreichen Lebensmitteln einzusetzen, vor allem in Getreideprodukten wie Brot und Brötchen, Getreideriegeln, Porridge oder Nudeln. Weiter können sie unter anderem auch Zutat von Molkenpulver, Chips, Fleischzubereitungen oder Nahrungsergänzungsmitteln sein. Allergiker sollten aufpassen. Wer gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch ist, sollte auf den Verzehr von insektenhaltigem Lebensmittel verzichten. Dies muss laut der EU-Verordnung auf der Verpackung der entsprechenden Produkte klar erkenntlich gemacht werden.
Insekten werden schon länger in der Lebensmittelproduktion verwendet – das bekannteste Beispiel ist der Farbstoff E 120, das „rote Karmin“. Es besteht aus ausgekochten und zerquetschten Scharlachschildläusen, aus denen ein roter Farbstoff gewonnen wird, der oft in der Lebensmittel-, aber auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt wird. In den nachfolgenden Produkten wird laut Vergleichsportal „Codecheck“ der Farbstoff bereits verwendet:
Ehrmann „Obstgarten Erdbeere“
Müller „Müllermilch Kirsch-Banane“
Mentos: Kaugummi „FullTrolli
„Saure Glühwürmchen“
m&m’s „Crisp“ Fruit“
Auch die Gummilackschildlaus, beziehungsweise ihre harzartigen Ausscheidungen, werden als „Schellack“ in der Lebensmittelindustrie verwendet. In der Zutatenliste wird der Stoff oft als E 904 aufgelistet. Als Überzug findet Schellack bei Süßigkeiten, Schokolade, Nüssen, Kaffeebohnen und Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung. Bei diesen Supermarkt-Produkten wird Schellack unter anderem verwendet:
Ferrero „Kinder Schoko Bons“
Milka „Bunte Kakaolinsen“
Mentos: Kaugummi „Pure White“
Vor allem E 120 ist umstritten. Zum einen kann der Farbstoff allergische Reaktionen hervorrufen. Zudem wird der Farbstoff auch in veganen und vegetarischen Produkten verwendet, etwa um Analogfleisch und -wurst einzufärben. Viele Veganer und Vegetarier kritisieren laut „T-Online“, dass, da die Produkte durch die Verwendung von Karmin oder Schellack streng genommen nicht mehr rein pflanzlich sind. TRD Media Phonograph 2024 Opener
Obwohl Verbraucher hierzulande dabei in der Diskussion zum Thema der Auffassung sein können, Insekten seien unhygienisch und ungesund und hätten in Lebensmitteln nichts zu suchen. Soll es bei etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung Tradition sein, Insekten zu verspeisen. Beispielsweise in Asien. Neben ernährungsphysiologischen Gründen spielen dabei auch umweltrelevante Fragen und die Sorge um die weltweite Nahrungs- und Futtermittelsicherung eine wichtige Rolle in der Diskussion.
Die Zugabe von Insekten in Lebensmittel geschieht nicht willkürlich und ohne Kontrollen. Lebensmittelchemiker untersuchen die Lebensmittelinhaltsstoffe und damit auch die Insektenbestandteile. „Erst nach einer eingehenden Risikoabschätzung und der Zulassung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) darf ein insektenhaltiges Produkt in den Verkehr gebracht werden“, sagt Lebensmittelchemikerin Dr. Ulrike Prepens. Eine Positivliste verhindere dabei eine gesundheitliche Gefährdung oder Irreführung der Verbraucher bei gleichzeitiger Sicherstellung des ernährungsphysiologischen Nutzens.
Zudem überprüft die Lebensmittelüberwachung, dass die Verwendungsbedingungen, Kennzeichnungen und Spezifikationen der Novel-Food-Verordnung (EU 2015/2883) entsprechen. Als Darreichungsform oder Beimischung werden die bisher zugelassenen vier Insekten beziehungsweise ihre Larven als hochwertige Proteinquelle in begrenzten Anteilen getrocknet, pastenartig oder pulverförmig nur von den antragstellenden Unternehmen beispielsweise in Teigwaren, Keksen, Getreideriegeln oder Vormischungen für Backwaren verwendet.
Nicht nur die Inhaltsstoffe von Insekten werden für Lebensmittel verarbeitet, Insekten sind auch als Burger oder Pastagerichte in Supermärkten oder Restaurants erhältlich. Denn sie können einen wertvollen Beitrag zur Ernährung leisten. „Viele essbare Insekten enthalten hochwertiges Eiweiß, ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe und Mikronährstoffe“, sagt Ernährungswissenschaftlerin Prof. Sigrid Röchter. „Verglichen mit herkömmlichem Fleisch aus Rind, Schwein oder Geflügel stehen Speiseinsekten aus ernährungsphysiologischer Sicht dem herkömmlichen Fleisch nicht nach“.
Gesundheitsschädlich seien sie nicht, aber es sei bekannt, dass der Verzehr bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen könne, so Röchter weiter. „Hier hat sich in einer Untersuchung in Kooperation mit der Hochschule Geisenheim University und der Hochschule Fresenius im Studiengang Lebensmittelsicherheit (B.Sc.) gezeigt, dass Nachweistests auf Allergene in Krebstieren (Crustaceen) auch für den Nachweis von Allergenen bei Insekten/insektenhaltigen Lebensmitteln geeignet sein können.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf | |
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