Digital-News frisch aufbereitet aus dem TRD Presseclub
(TRD/CID) Der Digitalpakt ist nach langem politischen Tauziehen auf den Weg gebracht. Das bedeutet: Schüler und Lehrer an Deutschlands Schulen können endlich auf neuere Computer, besseres Internet und digitale Lehrmethoden hoffen. Hier gehts es zu TRD-Bauen und Wohnen
Bund und Länder haben sich auf die dafür nötige Grundgesetzänderung verständigt, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses in Berlin mitteilten. Damit ist der Weg frei für entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder. „Wir haben es geschafft“, wird Bundesbildungsministerin Anja Karliczek von tagesschau.de zitiert.
Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit diesem Geld soll auch der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden, heißt es.
Darüber hinaus sollen Pendler von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. An den Schulen ist unter anderem die Ausstattung mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen.
Der Bulli wird rundum digital
(TRD/MID) VW Nutzfahrzeuge macht seinen langjährigen Bestseller fit für die digitalisierte Zukunft. So bekommt der T6.1 diverse elektronische Zutaten aus den Pkw-Modellen von VW.
„Der neue T6.1 ist das Auto für das Hier und Jetzt“, so VW-Nutzfahrzeuge-Chef Dr. Thomas Sedran. „Wir haben ein bewährtes Fahrzeug genommen und die Assistenz- und Infotainment-Systeme und die Konnektivität auf den neuesten Stand der Technik gebracht.“
Entscheidender Schritt: Die hydraulische Servolenkung des T6 wird durch eine elektromechanische Variante ersetzt. Das erst ermöglicht neue Assistenzsysteme wie den serienmäßigen Seitenwindassistenten. Oder das Spurhaltesystem, den „Park Assist“, den Auspark- und den Trailer-Assistenten plus die Verkehrszeichenerkennung.
Die volldigitalen Instrumente und die dritte Generation des Modularen Infotainment-Baukastens von VW sind die wichtigsten Neuheiten beim Interieur – der „Bulli“ nähert sich immer deutlicher den Pkw-Modellen an. Die integrierte Sim-Karte macht den Weg frei für online-basierte Funktionen, Internet-Radio oder Musik-Streaming. Dazu reagieren die neuen 8- und 9,2-Zoll-Infotainmentsysteme im T6.1 auf natürliche Sprachbefehle.
Das Antriebsprogramm wurde ebenfalls überarbeitet. So rollt der T6.1 ab Herbst 2019 zunächst mit Zweiliter-Turbodieselmotoren 90 bis 199 PS an, die die Abgasnorm Euro-6d-TEMP-EVAP erfüllen. Dank der Zusammenarbeit mit Abt wird es den T6.1 sogar als Zero-Emission-Vehicle geben, so die Hannoveraner. Mit Batteriekapazitäten von bis zu 77,6 kWh seien Reichweiten von mehr als 400 Kilometer laut NEFZ-Norm möglich.
Verbraucherzentrale gewinnt gegen Apple
(TRD/CID( David gewinnt gegen Goliath: IT-Riese Apple muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen gegenüber der Verbraucherzentrale (Bundesverband). Die hatte gegen die im Jahr 2011 eingeführte Datenschutzrichtlinie des Konzerns geklagt. Diese sei teilweise rechtswidrig, urteilte nun das Kammergericht Berlin.
Konkret ging es gegen die Apple Sales International, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Das Kammergericht habe klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) „Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen von einer anderen Apple-Tochter betrieben wird.“
In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für „interne Zwecke“ verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an „strategische Partner“ weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt. Dieser Praxis schob das Gericht nun einen Riegel vor.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
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