U 81 – künstlerische Gestaltung vor Baugenehmigung

Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V. und Siedlergemeinschaft Düsseldorf-Nord (seit 1931)
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  • hochgeladen von Alexander Führer

Düsseldorf, 29. April 2019

In der letzten Ratsversammlung wurde aus der ersten Sitzung der Kleinen Kommission (KK) U81 berichtet, z.B., dass die Bezirksregierung Düsseldorf einen Entwurf der voraussichtlichen Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses an die Stadt Düsseldorf übersandt habe.

Für die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER fragte Dr. Wlecke nach, ob es sich bei diesen Nebenbestimmungen um den ursprünglich erwartenten Bedarfskatalog handele.

Außerdem fragte er nach, ob in der Sitzung der KK U81 auch über die Tagungsergebnisse der Kunstkommission gesprochen wurde, denn dort würde bereits über eine kanppe Zeitschiene zu einem Wettbewerb der Gestaltung des U-Bahnhofes am Flughafen und konkrete Vorgaben, z.B., wie weit die Aufbauten von den Betonwänden entfernt sein dürften, gesprochen.

Die für Verkehr und die KK U81 zuständige Beigeordnete, Frau Zuschke, antwortete, dass sie nicht wisse, ob es sich bei den Nebenbestimmungen um den Bedarfskatalog handele. Alle weiteren Fragen wurden weder von ihr, noch vom für die Kunst zuständigen Beigeordenten, Herrn Lohe, beantwortet.

Deshalb fasste die die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER im Nachgang der Ratsversammlung in E-Mails mehrfach nach. Frau Zuschke sicherte zu, dass sie die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Antworten mit dem Protokoll zur Sitzung nachliefern würde. Herr Lohe beantwortete die von Ratsherrn Dr. Wlecke in der Ratssitzung vom 11. April 2019 per E-Mail wie folgt:

Frage: Wurde über die Tagungsergebnisse der Kunstkommission in der KK U81 gesprochen?
Antwort: Nein, in der KK U81 wurde nicht über die künstlerische Gestaltung des U-Bahnhofes gesprochen.

Frage: Wenn Nein, warum nicht?
Antwort: Zum gemeinsamen Verständnis wurden erste Sondierungsgespräche zwischen Amt 66 und der Kunstkommission durchgeführt. Diese waren zum Zeitpunkt der KK U81 noch nicht so weit gediehen, dass konkret über Ergebnisse berichtet werden konnte. Amt 66 hat dort schon betont, dass für das Thema Kunst keine Finanzmittel im AuF vorgesehen sind. Wesentlich ist dabei, dass die endgültige Entscheidung der Kunstkommission, ob es überhaupt eine Beteiligung bei der U81 geben wird, noch nicht getroffen war.

Frage: Warum wird die Zeitschiene im dortigen Wettbewerb knapp gehalten, wenn der U-Bahnhof am Flughafen doch erst in Jahren fertiggestellt ist?
Antwort: Das beauftragte Ingenieurbüro SOP hat schon seit langen seine Arbeit aufgenommen, der Entwurf steht somit fest. Die weiteren Planungsschritte und Detailausarbeitungen müssen zeitnah eingeleitet werden, damit die Vergabeunterlagen aufgestellt werden können. Dazu soll eine Künstlerin / ein Künstler mit eingebunden werden. Aus den Erfahrungen der Wehrhahn-Linie wissen wir, dass ein konstruktiver gemeinschaftlicher Abstimmungsprozess zwischen Amt 66 und den Künstlern Zeit in Anspruch nimmt. Damit, wie bei der Wehrhahn-Linie, ein erfolgreiches Produkt zu Stande kommt, muss der Prozess frühzeitig eingeleitet werden.

Frage: Warum werden dort schon jetzt konkrete Vorgaben gemacht, z.B. wie weit Aufbauten von Betonwänden entfernt sein dürfen?
Antwort: Die abgestimmten Bereiche, an denen eine künstlerische Gestaltung durchgeführt werden kann, sehen vor, dass auf den Rohbau (Betonwand) eine Ausbauwand aufgebracht wird. Die gesamte Geometrie des U-Bahnhofes ist so optimiert, dass alle Vorschriften, wie z.B. Lichtraumprofile, Fluchtwegbreiten,... und auch die notwendigen Abstände zu Einbauten, eingehalten werden. Von daher ist es eine Vorgabe an alle Planer, dass der Wandaufbau für den Ausbau nur 10 cm betragen darf.

Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER merkt an: „Erstens: Nachfragen dieser Art seitens unserer Fraktion und das mehrmalige Nachfragen per E-Mail wären nicht notwendig geworden, wenn CDU, SPD, GRÜNE und FDP bei der Gründung der KK U81 nicht zwei weitere Fraktionen, nämlich die LINKE und uns ausgeschlossen hätten.

Zweitens: Unabhängig davon, ob die in der Kunstkommission noch stattzufindenden Gespräche zu einem belastbaren Ergebnis geführt haben, steht wohl fest, dass man – wie bei der Wehrhahn-Linie auch – Kunst am Bau, Kunst am Bahnhof haben möchte und dass das zusätzliche Euro kosten wird, die im Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss vom 31. Januar 2019 auch nicht enthalten sind. Somit wird der Eigenanteil der Stadt beim ersten Bauabschnitt der U81 weiter ansteigen. Diese Information hätte man den in der KK U81 Vertretenen selbstverständlich schon mitteilen können bzw. müssen.

Drittens: Muss aus der Antwort zur Zeitschiene geschlußfolgert werden, dass die Abstimmung unendliche Jahre in Anspruch nimmt? Wenn es gemäß eigenem Zeitplan im Sommer 2019 zum Baurecht käme, dann hätte man bis Anfang 2023 Zeit, bis der Rohbau fertig gestellt ist. Reichen 3,5 Jahre für verbindliche Absprachen zur künstlerischen Gestaltung eines U-Bahnhofes nicht aus?

Und viertens: Was ist, wenn das Aktionsbündnis U81 mit seinen angekündigten Klagen den Planfeststellungsbeschluss auch einen gerichtlichen Baustopp erreicht? Dann können sowohl die vorbereitenden Baumaßnahmen, als auch weitergehende Planungen sinnvoll erst dann fortgesetzt werden, wenn in der Hauptsache eines Tages ein endgültiges, rechtsverbindliches Urteil ergangen ist. Warum hier also auf's Tempo gedrückt wird, erschließt sich nicht.

Ich möchte daran erinnern, dass Politik, Verwaltung, Rheinbahn, Flughafen, Messe, Anwohner und externe Experten Anfang 2014 in mehreren Sitzungen des runden Tisches eine gemeinsame Lösung erarbeitet hatten: Den Tunnel unter dem Nordstern. Hätten sich Oberbürgermeister Geisel, SPD, GRÜNE und FDP Ende 2014 an das Ergebnis gehalten, gäbe es schon längst Baurecht und die Bagger würden buddeln. Dann würde es jetzt Sinn machen, jetzt über Kunst am U-Bahnhof zu sprechen und dann könnten sich die zigtausend Fußballfans, die zur EURO 2024 am Flughafen Düsseldorf landen, über eine U-Bahn freuen.

Mir kommt es so vor, als ob man zwar schon ein Baugrundstück gefunden hat, aber, obwohl es weder eine Baugenehmigung, noch einen Baubeginn gibt, und somit auch keine Wände, sich schon über die Bilder im Wohnzimmer und die Gardinen in der Küche Gedanken macht.“

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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