Rückzahlbare Rettungsschirme für Freiberufler und Soloselbstständige in der Praxis
Aktive Sterbehilfe für Freiberufler und Solo-Selbstständige
(TRD) Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe wurde in NRW ein Rettungsschirm aufgelegt. Um die vielen durch die Corona-Krise unter finanziellen Druck geratenen Unternehmer und Selbstständige zu unterstützen, brachte die Landesregierung die NRW-Soforthilfe auf den Weg. Es gab eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Ziel sollte ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten sein. Sofern der Vermieter die Miete reduzierte, sollte ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden können.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sollten gemildert werden. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass musste eidesstattlich versichert werden. Der Bund wollte dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Und rechnete damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen würden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte öffentlich in der tagesschau: „Wir lassen niemanden allein.“ Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.
Der größte Teil der Solo-Selbstständigen war laut Statistischem Bundesamt 2018 in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffen (21,1 %). Auch im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (13,2 %) sowie im Unternehmensdienstleistungsbereich (10,0 %) und Kommunikations- und Informationsgewerbe (9,9 %) gab es viele Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigten.
Ein paar Monate später ….
(FDP) Empfänger sollen Angaben überprüfen und überschüssiges Geld zurückzahlen
Nun sollen die Empfänger der Hilfen das überschüssige Geld wieder zurückzahlen. Auf der anderen Seite soll das Land einen 1000 Euro Zuschuss pro Monat für Lebenshaltungskosten gewähren.
Nach dem Ende des NRW-Soforthilfe-Programms hat Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) Empfänger dazu aufgerufen, die Ausgaben zu überprüfen und überschüssiges Geld zurückzuzahlen. Gemeinsam mit den Bezirksregierungen habe man es geschafft, eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewähren, betonte Pinkwart. Insgesamt soll das Land in den vergangenen Monaten mehr als 426 000 Anträge von Solo-Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen bewilligt haben und rund 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt haben.
Bis Ende September Ausfälle überprüfen
Seit Ende Mai ist das Programm, durch das krisengeplagte Betriebe einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten erhielten, beendet. Die Empfänger haben nun bis Ende September Zeit, zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle in den vergangenen Monaten tatsächlich waren. Lagen sie unter der Summe der Soforthilfe, muss dies in einem digitalen Formular angegeben und auf das Konto der entsprechenden Bezirksregierung zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss bis zum Jahresende erfolgen.
Der größte Teil der Anträge (86 Prozent) kam von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern, die pauschal 9000 Euro erhielten. Insbesondere im Dienstleistungssektor nutzten viele Menschen die Soforthilfen.
Überbrückungshilfe von 1000 Euro für Lebensunterhalt
Um krisengeplagte Selbstständige weiterhin zu unterstützen, will das Land Nordrhein-Westfalen ihnen 1000 Euro Zuschuss maximal für drei Monate für Lebenshaltungskosten zuschießen. «Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang», sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
Damit die Betroffenen nicht – wie vom Bund vorgesehen – Grundsicherung bei der ARGE beantragen müssen, stellt das Land rund 300 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse haben zunächst eine Laufzeit von Juni bis August und können – anders als viele andere Hilfsgelder – für den Lebensunterhalt verwendet werden.
Damit stockt NRW die sogenannte Überbrückungshilfe des Bundes auf: Diese Hilfen können Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler beantragen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Das zu Beginn der Corona-Krise aufgelegte Soforthilfe-Programm von Bund und Land ist hingegen mittlerweile ausgelaufen.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus. Beispiel Baden Würtemberg
Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses im Ländle kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn angesetzt werden.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
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