Düsseldorfer Vereine bei Terrorabwehr entlastet

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Vom Martinsumzug der Grundschule bis zum Rosenmontag

Düsseldorf, 10. Dezember 2019

Brauchtums- und Traditionsvereine leisten in Düsseldorf einen großen Beitrag zur kulturellen Vielfalt unserer Stadt. Ihre Veranstaltungen beigeistern viele Bürger und am Rosenmontag können es sogar bis zu 1.000.000 Menschen aus nah und fern sein.

Diese Veranstaltungen erfahren durch veränderte Gefahrenlagen in den letzten Jahren immer höhere Sicherheitsauflagen zur Terrorabwehr. Die Erfüllung dieser Auflagen zum Zwecke einer hoheitlichen Gefahrenabwehr kann nicht in der Zuständigkeit der Vereine liegen und kann auch faktisch von ihnen nicht geleistet werden.

Der nordrhein-westfälische Städtetag war schon 2017 der Meinung, dass die Kosten für Sicherungsmaßnahmen gegen Terroranschläge eine erhebliche zusätzliche Belastung für Veranstalter sind, die diese aus eigener Kraft nicht leisten können: "Terroranschläge richten sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger und nicht gegen einzelne Städte oder Veranstalter".

Deshalb fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung, welche Regelungen gelten in Düsseldorf, wie unterstützt die Stadtverwaltung und an wen können sich die Vereine wenden.

Die Verwaltung teilte mit, dass grundsätzlich alle Veranstalter für die sichere Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich sind. Ob sich diese Verantwortung auch auf die präventive Abwehr von Terrorakten erstreckt, ist für Nordrhein-Westfalen noch nicht durch eine entsprechende Rechtsprechung abschließend geklärt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine solche Verantwortung durch Dritte, z. B. Veranstalter, in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. August 2019 abgelehnt. Die Abwehr von Terror falle in die Zuständigkeit staatlicher Organe als Ausfluss des an den Staat gerichteten verfassungsmäßigen Schutzauftrages, also in NRW in die Zuständigkeit der Polizei.

Unabhängig von der Zuständigkeit oder einer Rechtspflicht kann die Landeshauptstadt Düsseldorf freiwillig für die Brauchtums- und Traditionsvereine die erforderlichen Maßnahmen zur vorbeugenden Terrorabwehr veranlassen und/oder die entstehenden Kosten hierfür übernehmen. Dies ist in der Vergangenheit bereits erfolgt und auch zukünftig beabsichtigt.

Die Brauchtums- und Traditionsvereine können sich im Bedarfsfall an das Referat „Ehrenamt, Social Sponsoring, Veranstaltungen“ im Büro des Oberbürgermeisters wenden.

Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Das ist für die Brauchtums- und Traditionsvereine in Düsseldorf eine gute Nachricht. Es gibt Ansprechpartner im Büro des OB. Es ist auch künftig beabsichtigt, die Kosten zur vorbeugenden Terrorabwehr zu übernehmen.

Unsere Fraktion teilt die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die Abwehr von Terrorakten eine hoheitliche Aufgabe ist. So wird sowohl der Martinsumzug der Grundschule, als auch der Rosenmontag in der Innenstadt von dieser Aufgabe, Belastung und den damit verbundenen Kosten entlastet.“

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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