Düsseldorfer OB-Kandidatin Strack-Zimmermann wird von Bundestagsvizepräsident zurechtgewiesen

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Düsseldorf, 28. November 2019

Der Deutsche Bundestag debattierte am 27. November 2019 über den Einzelplan 14 zum Bundeshaushalt 2020, Bundesministerium der Verteidigung. Nach dem Redebeitrag der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bekamen die Abgeordneten Rüdiger Lucassen (AfD) und Alexander Neu (LINKE) die Möglichkeit zu Kurzinterventionen.

Dies brachte die Bundestagsabgeordnete Frau Dr Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zum Zwischenruf „Wollt ihr nicht zusammen in die Cafeteria gehen?“

Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Herr Wolfgang Kubicki (FDP), wies Frau Strack-Zimmermann mit folgenden Worten zurecht: „Frau Kollegin Strack-Zimmermann, es ist das gute Recht von Parlamentariern, zu fragen oder eine Kurzintervention zu beantragen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Da ich das zugelassen habe, können Sie davon ausgehen, dass ich sehr sorgfältig darauf achte, dass die Usancen eingehalten werden, freundlicherweise auch von Ihnen.“

Torsten Lemmer, Ratsherr a.D. und Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Ich habe Verständnis, dass es als Zuhörer in Bundestags- oder Stadtratssitzungen manchmal schwer zu ertragen ist, dem Gesagten schweigend zuzuhören und das man deshalb manchmal gerne dazwischen rufen möchte.

Das aber ausgerechnet eine Bundestagsabgeordnete der Freien Demokratin, also einer Partei, die für eigenständiges Denken, Freiheit und Demokratie wirbt sich gestern so geäußert hat, geht nicht. Ob man es will oder nicht: Auch die demokratisch gewählten Abgeordenten der LINKEN oder der AfD haben das Recht zu Kurzinterventionen, vor allem dann, wenn der amtierende Tagungspräsident diese zugelassen hat.“

Quelle: Plenarprotokoll 19/130, Seite 16348

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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