Corona-Prämie in der Altenpflege
Allein zu Lasten der Pflegeversicherten für die Einrichtungen und Dienste
Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet.
- Auf Kosten der gesetzlich Pflegeversicherten. -
Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
Zu finden in der Bundestagsdrucksache unter dem neuen „§ 150a
Sonderleistung während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie Seite 32f"
Beachte auch Hinweis zum Entlastungsbetrag von 125 Euro, insbesondere Pflegegrad 1
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/191896...
Versprechen von Gesundheitsminister Spahn. "Jeder erhält 1.500 €." Gesichert sind 1.000 €uro nicht aus Steuermitteln, nein die Arbeitnehmer zahlen und dürfen Beifall klatschen.
Welche Einrichtung, welcher ambulante Dienst wird freiwillig 500 € zahlen?
Auf die neuen Heimentgelte darf man gespannt sein. Welcher Bewohnerbeirat erkennt vor seiner notwendigen Unterschrift die echten Kosten?
Bürgerreporter:in:Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW) |
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