Veränderungen bei Prepaid-Karten und das Netzdurchsetzungsgesetz sollen für mehr Transparenz sorgen
(TRD/CID) Prepaid-Karten für das Mobiltelefon mit Internetzugang bieten den Kunden Anonymität, die zusätzlich keine monatlichen Gebühren für ein Abonnement bezahlen möchten. Seit dem 1. Juli 2017 gibt es nicht nur gesetzliche Änderungen am Prepaid-Modell, um Missbrauch zu unterbinden.
Nachdem politische Diskusionen im Bereich „Social Media“ aus dem Ruder gelaufen sind, so jedenfalls die Ansicht von Justizminster Heiko Maas, wurde jetzt auf seine Initiative hin das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hate-Speech verabschiedet.
Insbesondere der Faktor der Anonymität soll "umgestellt werden", um „Outlaws“ in allen Kategorien einen bequemen Kommunikationskanal zu nehmen. Seit Juli reichen die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und Nach- sowie Vorname nicht mehr, erklären Rechtsexperten. Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte muss der Kunde künftig seine Identität genau nachweisen. Als Option stehen Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident zur Verfügung.
Bürgerreporter:in:Heinz Stanelle aus Düsseldorf |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.