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Luftnummer: Drohnen kommen verstärkt im Online-Handel zum Einsatz. | Foto: © Geralt / pixabay.com /TRD digital und technik
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Alexa ist nichts für Kinderohren

(TRD/CID) Alexa ist eine virtuelle Kammerzofe. Doch ist die digitale Sprachsteuerungs-Maschine auch als Kindermädchen geeignet? In einem Bundestags-Gutachten wird das bestritten.

Alexa ist eine virtuelle Kammerzofe. Doch ist die digitale Sprachsteuerungs-Maschine auch als Kindermädchen geeignet? In einem Bundestags-Gutachten wird das bestritten. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann hatte die Frage aufgeworfen, ob es zulässig ist, dass Amazon die Spracheingaben der Alexa-Nutzer auswertet.

Die Risiken betreffen nach Einschätzung der Wissenschaftler vor allem Minderjährige und unbeteiligte Gäste, die ein mit Alexa bestücktes Smart Home besuchen. Konkret geht es darum, dass Kinder persönliche Informationen preisgeben oder mit ihrer Stimme Inhalte abrufen könnten, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Außerdem stellt sich die Frage, was mit Besuchern ist, die nicht wissen, dass die Software gerade aufzeichnet.

Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, „zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte“, heißt es in dem Gutachten. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen „könnte dies die Alexa-Nutzer besonders sensibel treffen“.

„Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist“, sagt Kamann. Dies müsse detailliert erfolgen, „und nicht, indem man nur einmal ein Häkchen für alles setzt“. Der Wissenschaftliche Dienst hält fest: „Angaben zur Speicherungsdauer sind in den Nutzungsbedingungen von Amazon nicht ersichtlich.“

Digital-Marken polarisieren die Kunden

(TRD/CID) Der Bekanntheitsgrad von Google, Facebook, Amazon und Co liegt oft bei über 90 Prozent. Eine genauere Betrachtung zeigt allerdings deutliche Unterschiede hinsichtlich Markenvertrauen, Nutzungsgrad und Fanpotenzial.

Der Bekanntheitsgrad von Google, Facebook, Amazon und Co liegt oft bei über 90 Prozent. Eine genauere Betrachtung zeigt allerdings deutliche Unterschiede hinsichtlich Markenvertrauen, Nutzungsgrad und Fanpotenzial. Wirklich geliebt und weiterempfohlen werden die Technologieriesen oft nur eingeschränkt. Manche Marken – wie etwa Facebook, Apple oder Huawei – polarisieren die Konsumenten auch in stärkerem Maße. Das geht hervor aus dem aktuellen „Trendmonitor Deutschland“ von Nordlight Research. Untersucht werden Markentrends und Markenverhalten der Verbraucher.

Mehr als 1.000 Bundesbürger ab 16 Jahren in deutschen Haushalten mit Internetanschluss wurden im Mai 2019 ausführlich zu ihrem Markenverhalten, ihren Markenpräferenzen, zur Markennutzung und zur Markenbindung befragt. Im Detail wurden schwerpunktmäßig die Profile von Digital- und Technologiemarken untersucht.

Die Marke „Apple“ kommt bei den deutschen Verbrauchern beispielsweise auf einen (gestützten) Bekanntheitsgrad von 97 Prozent, eine regelmäßige Nutzerquote von 30 Prozent sowie einen äußerst hohen Fan-Anteil von 48 Prozent (bei den 18 bis 29jährigen sogar 74 Prozent). Zugleich misstrauen aber auch 17 Prozent der Konsumenten der Marke „Apple“, verzichten schon allein aufgrund ihres Misstrauens auf die Nutzung.

Ganz anders sieht das Markenprofil bei „Google“ aus: der Anteil der regelmäßigen Nutzer liegt hier bei 79 Prozent, der Anteil begeisterter „Fans“ jedoch nur bei 19 Prozent. Der Anteil der „Mistruster“ beträgt sechs Prozent.

Der Marke „Facebook“ vertrauen aktuell 26 Prozent der Bundesbürger nicht. Auch der Anteil der „Fans“ ist mit 12 Prozent der regelmäßigen Nutzer (47 Prozent) vergleichsweise gering. Zum Vergleich: bei „Instagram“ liegt der Fananteil unter den regelmäßigen Nutzern (27 Prozent) aktuell bei 28 Prozent; die Marke „WhatsApp“, die absolut betrachtet 76 Prozent regelmäßige Nutzer hat, kommt auf einen Fananteil von 30 Prozent. „YouTube“ erreicht in Deutschland 57 Prozent regelmäßige Nutzer, bei einem Fananteil von 26 Prozent; „Netflix“ hat zwar weniger regelmäßige Nutzer (32 Prozent), aber einen deutlich höheren Fananteil (45 Prozent).

Die chinesische Marke „Huawei“, die hierzulande ebenfalls eine sehr hohe Bekanntheit erreicht (93 Prozent), wird von 16 Prozent der deutschen Verbraucher regelmäßig genutzt: 27 Prozent davon bezeichnen sich als „Fans“. 16 Prozent aller Verbraucher misstrauen der Marke „Huawei“ hingegen ausdrücklich.

Streaming-Boom im Sport

(TRD/CID) Streamingdienste haben auch im Sport Hochkonjunktur. Dazn beispielsweise wird durch neue Rechte-Deals zum wahrhaften sportlichen Schwergewicht. Noch ist Bezahlsender Sky der Platzhirsch, doch Dazn holt im Sport mächtig auf.

Streamingdienste haben auch im Sport Hochkonjunktur. Dazn beispielsweise wird durch neue Rechte-Deals zum wahrhaften sportlichen Schwergewicht. Noch ist Bezahlsender Sky der Platzhirsch, doch Dazn holt im Sport mächtig auf.

Die Vereinbarung mit Eurosport bringt nicht nur Bundesliga-Livespiele zum Streaming-Portal, sondern auch die Olympischen Spiele. Dazn bindet Eurosport-Sender ein und zeigt deshalb zudem große Tennis-Turniere, Tour de France und Ski. Und dafür müssen Kunden künftig etwas mehr zahlen. Das Monatsabo bei Dazn verteuert sich von 9,99 Euro auf 11,99 Euro.


Zeitgeschichte: Dem Autofahrer auf die Schulter geschaut

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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