Nebenjob während der Kurzarbeit – Was Arbeitnehmer beachten sollten

Als unser Betrieb vor einiger Zeit Kurzarbeit anmeldete, stand ich wie viele andere vor der Frage, wie ich den Verdienstausfall auffangen könnte. Nach einiger Überlegung habe ich mich entschieden, einen Nebenjob anzunehmen, um mein Einkommen etwas aufzubessern. Dabei habe ich jedoch schnell gemerkt, dass es einige wichtige Regelungen zu beachten gibt. Hier möchte ich meine Erfahrungen teilen, damit andere, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, davon profitieren können.

Darf man während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Die gute Nachricht vorweg: Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, während der Kurzarbeit einen Nebenjob auszuüben. Allerdings gibt es einige Regelungen, die berücksichtigt werden müssen, damit es nicht zu ungewollten finanziellen Nachteilen kommt. Vor allem die Anrechnung des zusätzlichen Einkommens auf das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiger Punkt, den ich bei meiner Recherche herausgefunden habe.

Die Regelungen zur Anrechnung von Einkünften

Ich habe gelernt, dass das zusätzliche Einkommen aus einem Nebenjob nur dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn der Nebenjob bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt wurde. In meinem Fall war der Nebenjob allerdings neu, weshalb das Einkommen, das ich durch den Nebenjob verdiene, grundsätzlich angerechnet wird. Das bedeutet, dass das zusätzliche Einkommen vom Kurzarbeitergeld abgezogen wird, sodass der finanzielle Vorteil je nach Höhe des Nebeneinkommens geringer ausfallen kann, als man vielleicht erwartet.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn man einen Nebenjob in einem sogenannten „systemrelevanten Bereich“ annimmt – wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen –, wird das Nebeneinkommen bis zur Höhe des ursprünglichen Nettoeinkommens während der Kurzarbeit nicht angerechnet. Dies war für mich allerdings keine Option, da ich meinen Nebenjob in einer anderen Branche aufgenommen habe.

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Eine weitere wichtige Erfahrung, die ich gemacht habe: Bevor man einen Nebenjob antritt, sollte man den Arbeitgeber informieren. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die regeln, ob und unter welchen Bedingungen ein Nebenjob ausgeübt werden darf. In meinem Fall musste ich meinen Arbeitgeber vorab über meine Pläne in Kenntnis setzen, was sich als reine Formalität herausstellte, aber es ist wichtig, das nicht zu vergessen. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Verpflichtung bestehen, dass der Arbeitgeber dem Nebenjob zustimmen muss, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Fazit: Gut informieren lohnt sich

Für mich hat sich der Nebenjob während der Kurzarbeit als sinnvoll erwiesen, aber es war wichtig, mich im Vorfeld gut zu informieren. Die Anrechnung des Einkommens auf das Kurzarbeitergeld und die Zustimmung des Arbeitgebers sind wesentliche Aspekte, die man beachten sollte. Wer in einem systemrelevanten Bereich arbeitet, kann unter Umständen von einer Ausnahmeregelung profitieren und das volle Nebeneinkommen behalten.

Letztendlich kann ein Nebenjob eine gute Möglichkeit sein, den Verdienstausfall während der Kurzarbeit zu kompensieren – allerdings sollte man genau prüfen, wie sich dies auf das Kurzarbeitergeld auswirkt, und den rechtlichen Rahmen beachten.

Quellen: Berufsjournal.de, Fachanwalt.de, Arbeitsagentur.de

Bürgerreporter:in:

Hendrik Heuser aus Dinslaken

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