Ausgangssperre bald auch am Tage?
Gestern hat die Stadt Schwerin eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser Verfügung, die der Verhütung und Begrenzung von Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 dienen soll, ist das Verlassen seines Grundstückes, auf dem sich seine Unterkunft befindet in der Zeit von 21.00 Uhr - 6:00 Uhr untersagt. Diese Allgemeinverfügung ist aber so formuliert, dass einige Auflagen gar nicht zu der zeitlich begrenzten Ausgangssperre von 21 - 6 Uhr passen. Zum Beispiel Gerichtsverhandlungen oder...