Whistleblowerschutz zum Wohl der Allgemeinheit
Seit Snowden und dem Apothekenskandal in Bottrop werden Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen öffentlich zu Recht für ihren Mut gelobt und legen eine Zivilcourage an den Tag, die nicht hoch genug gelobt und anerkannt werden kann.
Gesetzgebungsbedarf besteht im allgemeinen Arbeitsrecht, im Dienstrecht und im Strafrecht.
Seit der 16. Wahlperiode liegen dem Deutschen Bundestag mehrere, jeweils weiterentwickelte Regelungsvorschläge zum Whistleblowerschutz vor. In der 16. Wahlperiode scheiterte ein erster Vorschlag dreier Bundesministerien an Unstimmigkeiten der damaligen Koalitionspartner und in der 17. und 18. Wahlperiode wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und zwei Entwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zuletzt auf Drs 18/3039) von den Regierungs-Koalitionen stets mit der Behauptung angeblich fehlenden Regelungsbedarfs abgelehnt. Die Vorschläge waren 2012 und 2015 Gegenstand öffentlicher Ausschussanhörungen (zuletzt: www.bundestag.de/ ausschuesse/ ausschuesse18/a11/ anhoerungen/ 37_sitzung_whistleblower/354566).
Erste Beratung des Gesetzes ist erfolgt.
Die "Unstimmigkeiten" in der großen Koalition lassen sich vielleicht auch durch die Spendenfreunde erklären.
Wer sich aktiv einsetzen will kann eine App nutzen.
Bürgerreporter:in:Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW) |
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