Straßenausbaubeitragssatzung(STRABS) wird 2021/2022 Wahlkampfthema des "Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge(NBgS)"

Foto: Wilfried Reiser
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Dahlenburg/Niedersachsen. Während politische Parteien noch über Themen und Listenplätze sinnieren, scheint ein zentrales Wahlkampfthema beim NBgS indes verabredet zu sein. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung kurz Strabs genannt. Im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) haben sich über 80 Bürgerinitiativen aus Niedersachsen vernetzt. Die Strabs hat sich zu einem beherrschenden gesellschaftlichen Diskurs entwickelt, dem es zuzutrauen ist, Wahlen entscheidend beeinflussen zu können. Auch oder gerade in Corona-Zeiten. Ich sage ganz deutlich, die Satzung kann abgewählt werden. Unsere BI wird Politiker unterstützen, die ein vitales Interesse daran haben, diese unsägliche Satzung abschaffen zu wollen, immer vorausgesetzt, diese Politiker stehen mit ihrem Programm auf dem Boden des Grundgesetzes. Eine allgemeinverbindliche Wahlempfehlung ist nicht möglich, da sich die Parteien auf kommunaler Ebene unterschiedlich positionieren.
Der OVG-Beschluss vom 22.7.2020, die LZ(Landeszeitung für die Lüneburger Heide) berichtete am 29.7.2020 und titelte „Neue Hürde für „Strabs“-Abschaffung“ und die Auswirkungen des Corona-Virus machen es den Bürgerinitiativen im Kampf für Gerechtigkeit nicht unbedingt leichter. Wir lassen uns die Motivation nicht nehmen und halten es mit Bertolt Brecht: “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.

Bei dem Beschluss des OVG Lüneburg geht es bekanntermaßen um Rechtsprechung in einer Sache zwischen der Stadt Laatzen und der zuständigen Kommunalaufsicht. Hier eine Allgemeinverbindlichkeit ableiten zu wollen wäre falsch. Eine juristische Legitimation für „klamme“ Kommunen zur weiteren Umsetzung der Satzung bedeutet dieses Urteil indes nicht. Auch die Große Koalition im Landtag kann dieses letztinstanzliche Urteil nicht als Begründung für ein Festhalten am §6 NKAG anführen. Die Signalwirkung ist allerdings nicht zu verkennen.

Im Landtag mangelt es nach wie vor am politischen Willen, die Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen zur Anwendung von Straßenausbaubeitragssatzungen abschaffen zu wollen. Nicht wegen Corona und der Steuerausfälle muss an der Satzung festgehalten werden, sondern trotz Corona und seiner Einkommensausfälle infolge Kurzarbeit und drohender Arbeitslosigkeit muss die Satzung abgeschafft werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist limitiert. Die Verweigerungshaltung der Großen Koalition war auch schon vor der Pandemie unübersehbar. Corona erscheint wie eine willkommene Behelfsthese.

Corona wirkt wie ein Katalysator auf die Ausprägungen des §6 NKAG. Die ohnehin desaströsen Folgen der Satzungsanwendung für viele Anlieger, die gleichzeitig Rentner, Gewerbetreibende oder Ehrenamtliche sind, beflügeln die Existenz- und die Lebensängste. Die Straßenausbaubeiträge stellen eine hohe finanzielle Bürde dar für Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen. Diese gelten nicht für Anlieger an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Diese gelten nicht für Bürgerinnen und Bürger in 9 Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt. Im Übrigen gelten sie auch nicht für Anlieger in der Landeshauptstadt Hannover. Dieser Flickenteppich spaltet die Gesellschaft und führt zu sozialem Unfrieden.

„Das „S“ und das „C“ im Parteiakronym der Landesparteien versprechen etwas anderes. Weder sozial noch christlich kommt der Versuch daher, wenn Anlieger für etwas bezahlen müssen, das ihnen nicht gehört, das von der Allgemeinheit genutzt wird, das den Beitragspflichtigen keine Sondervorteile bringt, bei dem sie kein Mitspracherecht haben und das von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich umgesetzt wird. Eine finanzielle Schieflage der Betroffenen kann existenzbedrohend werden und eine Zwangsvollstreckung zur Folge haben.

Es wird allzu gern vergessen, dass die Verrentung der Straßenausbaubeiträge eine Kann-Regel darstellt und es hierauf keinen Rechtsanspruch gibt. Allzu gern wird auch vergessen, dass Bürgerinnen und Bürger dem Rat der Politik folgten und sich Eigentum als Altersvorsorge schufen. Die gleichen Politiker scheuen sich offenbar nicht davor, qua Gesetz, diese Rücklagen für das Alter wieder einzukassieren. Ein probates Mittel die ohnehin hohe Altersarmut weiter voranzutreiben.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik werden nur dann zurückgewonnen, wenn Sonntagsreden alltagstauglich werden. Ein Paradigmenwechsel bei der Satzungsanwendung wäre ein guter und glaubhafter Anfang. Die Landesregierung wäre falsch beraten bis zur Landtagswahl 2022 damit warten zu wollen und auf ein positives Wählervotum zu hoffen, das sie wieder in Regierungsverantwortung hievt. Dieses Eis scheint sehr dünn zu werden.

So lange nicht im Epizentrum der Entscheidung, Hannover, der §6 NKAG gekippt wird, solange hängt dieses Bedrohungsszenario wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Anlieger. Die Bürgerinitiativen im NBgS und die Verbände wie Haus & Grund, Verband Wohneigentum Niedersachsen, Deutscher Mieterbund Niedersachsen-Bremen, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Landvolk Niedersachsen, Verband Deutscher Grundstücksnutzer und ASK-BISSS n.e.V. scheinen fest entschlossen zu sein, ihren Unmut an den Wahlurnen kundzutun. Dafür gibt es in der Bevölkerung und in der Wählerschaft große Solidarität.

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen und bleiben Sie gesund.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/

Beste Grüße von
Wilfried Reiser aus Dahlenburg

Zu dem Thema passend ist auch der aktuelle Bericht der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide (LZ)" vom 14.09.2020. https://www.landeszeitung.de/lokales/110506-die-sc...

Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Wilfried Reiser bei myheimat eingestellt.

Foto: Wilfried Reiser
Logo NBgS | Foto: NBgS
Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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