Verkehrsrecht für Radler... und auch als Information für Autofahrer ;-)

Da Verkehrsregeln für Radler auch Auswirkungen für den KFZ-Verkehr haben sollte auch die sogenannten "Autoclubs" diese Regeln verbreiten.

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – und Radfahrer sind Fahrzeugführer mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb gelten zunächst die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr. Auf diese Regeln geht der folgende Beitrag nur ein, wenn sie besondere Bedeutung für Radfahrer haben. Außerdem enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Vorschriften speziell für den Radverkehr. Um dieseVorschriften, ihre Beachtung und mögliche Konflikte soll es hier vor allem gehen:

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Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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