Die zehn größten Irrtümer über´s Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr
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Von KERSTIN E. FINKELSTEIN, redaktionell bearbeitet von Michael Olsen, Oldenburg
- „Radfahrer müssen einen Helm tragen.“ FALSCH
Denn die Gefahren liegen anderswo: Deutschlandweit sterben Autofahrer am häufigsten an Kopfverletzungen!!! Und in Berlin sind Fußgänger die am meisten unfallgefährdete Gruppe.
- „Radfahrer müssen äußerst rechts am Straßenrand fahren.“ FALSCH
Da viele Autofahrer ihre Türen öffnen, ohne auf den Verkehr zu achten, wird Radfahrern empfohlen, mindestens einen Meter Abstand zu parkenden KFZ zu halten. Auch wenn keine Autos am Rande parken, sollte mindestens ein halber Meter zwischen Rad und Bordsteinkante liegen: Sonst ist die Gefahr, abgedrängt zu werden, zu groß!
- „Radfahrer bauen viele Unfälle.“ FALSCH
Die Mehrheit der Unfälle mit Fahrradbeteiligung wird von Autofahrern verursacht. Am gefährlichsten sind Kraftfahrer, die beim Abbiegen die Vorfahrt von Radfahrern missachten. Insgesamt ist Radfahren sicher. Beispiel: In Berlin gab es 2013 mehr als 130.000 Verkehrsunfälle – aber nur an gut 7.000 (nur 5,4 % !!!) waren Radfahrer beteiligt.
- „Radfahrer müssen überall einen vorhandenen Radweg benutzen.“ NEIN
Nur Radwege, an denen ein blaues, rundes Schild mit weißem Rad steht, müssen benutzt werden. Auf allen anderen Strecken können Radfahrer selbst entscheiden, wo sie fahren möchten. Dass die Fahrbahn sicherer ist, beweisen unzählige Unfallstatistiken unterschiedlichster Herkunft: Auf den Fahrbahnen fahrende Radfahrer werden von Kraftfahrer immer und leichter wahrgenommen. Zudem werden sie durch Kraftfahrer viel seltener beim Abbiegen übersehen und angefahren.
- „Radfahrer müssen sich an einer wartenden Fahrzeugschlange hinten anstellen.“ NEIN
An stehenden KFZ-Warteschlangen dürfen Radfahrer vorsichtig rechts an den wartenden KFZ vorbeifahren, sich vor den KFZ aufstellen und dann den Kreuzungsbereich als erste vor den KFZ überqueren. Und es ist zudem auch für alle Teilnehmer im Straßenverkehr sicherer, da die Radfahrer so leichter von allen wahrgenommen werden.
- „Beim Abbiegen muss die ganze Zeit der Arm raus.“ VÖLLIG FALSCH !!!!!
Radfahrer müssen den beabsichtigten Richtungs- und FahrspurWECHSEL anzeigen und können dann der Spur mit beiden Händen am Lenker folgen. Denn das Abbiegen mit beiden Händen am Lenker dient der Verkehrssicherheit und ist sogar vorgeschrieben! Auch für Kraftfahrer.
- „Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren.“ FALSCH
Es ist erlaubt, doch nur, wenn Radfahrer den übrigen Verkehr nicht behindern. In Gruppen und Fahrradstraßen dürfen sie sogar generell nebeneinander fahren. Gruppen mit mindestens 16 Radfahrern ist zudem nach § 27 STVO das Fahren in einem Verband und damit das geschlossene Überqueren von Ampeln erlaubt: Fährt der erste bei Grün, dürfen die anderen hinterher, auch wenn inzwischen Rot leuchtet.
- „Kopfhörer sind auf dem Rad verboten.“ NEIN
Musikhören ist erlaubt. Nur darf sie nicht zu laut sein – das Verkehrsgeschehen muss noch wahrgenommen werden können. Gleiche Regel für das Musikhören „nicht zu laut!“ gilt auch für Autofahrer!
- „Mit dem Fahrrad darf kein Hund mitgenommen werden.“ FALSCH
Ein Hund darf mitgeführt werden, solange der Halter die Leine in der Hand hält, diese also nicht am Lenker festbindet. Im Gesetz ist übrigens ausdrücklich von Hunden die Rede: Pferde oder Meerschweinchen müssen zu Hause bleiben!
- „Betrunken Radfahren ist in Ordnung.“ NEIN und JA= JEIN
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6. Dann darf die Polizei die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (MPU) anordnen. Wenn ein Radfahrer den Test verweigert oder durchfällt verliert er dadurch seinen KFZ-Führerschein.
Quelle: Berliner Kurier, Freitag, den 21. März 2014
Bürgerreporter:in:Beate Rühmann aus Burgdorf |
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