Müllgebühren müssen neu berechnet werden

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Müllgebührensatzung der Region Hannover heute als in Teilen unwirksam erklärt. Die Müllgebühren müssen nun neu berechnet!

In drei Normenkontrollverfahren gegen die Müllgebühren des Zweckverbands aha hatten sich Grundstückseigentümer unter anderem gegen die Festlegung eines Mindestvolumens, eine Kombination von mengenunabhängigen Grundgebühren und Gebühren nach Volume, sowie die Kombination von Grundgebühren pro Grundstück und zusätzlichen Kosten für jede Wohnung gewandt. Die Richter in Lüneburg hatten bereits 2012 eine frühere Gebührensatzung des Zweckverbands für unwirksam erklärt. Die Entscheidung vom Montag ist auch für den Ausgang der mehr als 7000 Klagen beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Gebührenbescheide der aha von Bedeutung.

Bürgerreporter:in:

Hans Hoffmann aus Burgdorf

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