Der neue Hartz IV Regelsatz
Zusammensetzung des geplanten Hartz-IV-Regelsatzes
Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz ab 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro anheben. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr soll er bei 215 Euro im Monat bleiben. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren sind 251 Euro vorgesehen, für 14- bis 18-Jährige sind 287 Euro geplant.
Am 20. Oktober will das Kabinett die Erhöhung endgültig beschließen. Die neuen Regelsätze für Erwachsene und Kinder hat das Bundesarbeitsministerium berechnet. Als Grundlage diente ihr eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008. Das Statistische Bundesamt ermittelt dabei für rund 60.000 Haushalte die Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse. Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger werden rausgerechnet. Für die Regelsätze wird nur das untere Fünftel dieser Haushalte berücksichtigt. Danach ssetzen sich die Regelsätze aus folgenden Ausgaben zusammen:
Erwachsene:
* Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
* Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro
* Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden): 30,24 Euro
* Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41 Euro
* Gesundheitspflege: 15,55 Euro
* Verkehr: 22,78 Euro
* Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
* Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
* Bildung: 1,39 Euro
* Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
* andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro
Die Ausgaben ergeben eine Summe von 361,81 Euro. Da sie 2008 erfasst wurden, wird eine Teuerungsrate berücksichtigt und daher auf 364 Euro aufgestockt.
Kinder und Jugendliche
(bis 6 Jahre - 7 bis 14 Jahre - 15 bis 18 Jahre)
* Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 78,67 Euro - 96,55 Euro - 124,02 Euro
* Bekleidung und Schuhe: 31,18 Euro 33,32 Euro - 37,21 Euro
* Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 7,04 Euro - 11,07 - 15,34 Euro
* Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 13,64 Euro - 11,77 - 14,72 Euro
* Gesundheitspflege: 6,09 Euro - 4,95 Euro - 6,56 Euro
* Verkehr: 11,79 Euro - 14,00 Euro - 12,62 Euro
* Nachrichtenübermittlung: 15,75 Euro - 15,35 Euro - 15,79 Euro
* Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 35,93 Euro - 41,33 - 31,41 Euro
* Bildung: 0,98 Euro - 1,16 Euro - 0,29 Euro
* Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 1,44 Euro - 3,51 Euro - 4,78 Euro
* andere Waren und Dienstleistungen: 9,18 Euro - 7,31 Euro - 10,88 Euro
Daraus ergeben sich Beträge von 211,69 Euro - 240,32 Euro - 273,62 Euro, die geringfügig aufgestockt werden.
Bildungspaket:
Zusätzlich zu den Regelleistungen sollen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung erhalten. Damit soll jedes Kind Zugang zu einem Verein, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung. Dafür stehen bis zu 120 Euro im Jahr bereit. Das Schulstarterpaket von 100 Euro pro Schuljahr für Schulmaterial wir beibehalten. Neu ist, dass es 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zum Halbjahr gezahlt werden.
Außerdem werden künftig Schul- und Kita-Tagesausflügen mit 30 Euro im Jahr bezuschusst. Mehrtägige Klassenfahrten werden bereits gefördert. Kinder und Jugendliche, die in Schule oder in Kita zu Mittag essen, erhalten einen Zuschuss von rund zwei Euro pro Mahlzeit. Kinder mit Schulproblemen erhalten eine "angemessene Lernförderung".
Quelle:
http://www.mdr.de/nachrichten/7710368.html
http://raderpiraten.wordpress.com/2010/09/27/berec...
Stark die Berechnung :(
Bis dann
LG von J.Hey
Bürgerreporter:in:Jürgen Hey aus Burgdorf |
16 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.