Risiko Erste Hilfe?

Erste Hilfe bei Unfälle, aber auch akuten Erkrankungen – das ist, vereinfacht ausgedrückt, qualifizierte Hilfe anzufordern, durch Absicherung der Unfallstelle verhindern daß nicht noch mehr passiert und den Verletzten oder Erkrankten zu helfen soweit es denn eben geht – und das sollte eigentlich allgemein mitmenschliche Selbstverständlichkeit sein.

Befragt, warum viel zu viele Menschen in Deutschland keine Erste Hilfe bei Unfällen oder akuten Erkrankungen leisten kommt oft die Antwort man habe Angst etwas falsch zu machen oder sei sich nicht sicher ob und wie man denn während der Hilfeleistung versichert sei.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu einen Leitfaden herausgegeben der diese Fragen für die Helfer ausführlich behandelt und Rechtsunsicherheiten beseitigen soll.

Danach ist jeder nicht weiter qualifizierter Ersthelfer Laie, und daraus schließt sich daß Fehler die ihm oder ihr fahrlässig unterlaufen sollten keine Rechtsfolgen haben.

Weder kann der Helfer strafrechtlich belangt noch zu Schadenersatz herangezogen werden, so z.B. bei Rippenbrüchen durch Herzdruckmassage, zusätzliche Verletzungen bei der Bergung, Abnehmen des Motorradhelms oder aufgeschnittene Bekleidung – im Bereich des gerechtfertigten Notstands können auch Geschwindigkeitsübertretungen, ja sogar ein gewaltsames Eindringen in ein Gebäude um zu einem Telefon oder Feuerlöscher zu gelangen straffrei sein.

Sach- oder körperliche Schäden die ein Helfer bei der Hilfeleistung selbst erleidet,

z.B. Verschmutzung der eigenen Kleidung oder ein Schaden am eigenen Kfz das zur Absicherung der Unfallstelle verwendet wurde werden ersetzt.
Davon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit in denen jeder hätte erkennen müssen daß seine Handlungsweise falsch ist – z.B wenn ein weiteres Auto in eine Unfallstelle fährt weil diese nicht abgesichert worden ist.

Auf alle Fälle macht sich strafbar wer bei einem Notfall keine Hilfe in einem ihm zumutbaren Umfang leistet

– und da genügt bereits das Absetzen eines Notrufs.
Wer sich bei einem Unfall oder einer Gewalttat jedoch darauf beschränkt das Geschehen mit der Handykamera aufzunehmen ohne auch nur eine Hand für die Verletzten zu rühren bzw. Polizei und Rettungsdienst zu alarmieren muß ggf. auch für die Folgen der unterlassenen Hilfeleistung haften.

Gegen die Angst etwas falsch zu machen

gibt es übrigens ein recht einfaches Mittel: Einfach alle paar Jahre mal den Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Und je mehr das tun um so größer ist die Chance daß einem selbst bei einem Notfall geholfen wird – oft genug sind die ersten Minuten entscheidend!

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/ersteh...

Bürgerreporter:in:

Edgard Fuß aus Tessin

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