..aus dem Fenster geschaut
Schnee schippen und Gehweg von Schnee befreien ist Pflicht
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee fegen oder räumen, so steht es geschrieben, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Haha .. als ob jemand den Besen in die Hand nimmt und Schnee wegfegt, wo doch noch das ganze Laub von den Platanen darunter liegt. Da muss dann schon ein Schneeschieber ran .. und an den kommt man meistens nicht dran.
Spaß beiseite.
Wie wäre es denn mit einem Schild .. oder anders .. mit einem Schildbürgerstreich? Einfach eine simple Tafel im Vorgarten aufstellen, direkt neben dem Schild mit dem Hundekotverbot, welches auf die Rutschgefahr aufmerksam macht?
Ich meine, wenn die Stadt mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern Straßenschäden repariert, dann kann der Hauseigentümer doch auch mit einem Hinweisschild "Vorsicht Rutschgefahr" auf die Gefahr vor seinem Haus hinweisen ..
Bürgerreporter:in:Hildegard Grygierek aus Bochum |
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