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Todesschüsse von Hanau: Frisch aus Karlsruhe wird vom Generalbundesanwalt gemeldet:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Mitteilung zum Stand des Ermittlungsverfahrens wegen des Anschlages in Hanau am 19. Februar 2020

Die Bundesanwaltschaft hat heute (20. Februar 2020) gegen 4:00 Uhr die Ermittlungen wegen des Anschlagsgeschehens am 19. Februar 2020 in Hanau übernommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen hat

der 43-jährige deutsche Staatsangehörige Tobias R.

am 19. Februar 2020 gegen 22:00 Uhr in den Bereichen Heumarkt, Kesselstadt sowie Kurt-Schumacher-Platz neun Menschen erschossen und mehrere Personen verletzt, darunter ein lebensgefährlich Verletzter. Das Alter der Todesopfer lag zwischen 21 und 44 Jahren. Unter ihnen waren sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige.

Nachdem sich im Rahmen der Ermittlungen Hinweise auf den Täter ergeben hatten, wurde dessen Wohnung in Hanau von einem Sondereinsatzkommando der Polizei durchsucht. Die eingesetzten Beamten haben Tobias R. sowie dessen 72-jährige Mutter tot aufgefunden. Beide wiesen Schussverletzungen auf. Neben dem mutmaßlichen Täter lag eine Schusswaffe. Sein Vater wurde von den Polizeibeamten äußerlich unverletzt angetroffen.

Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor. Diese ergeben sich aus den augenscheinlich von Tobias R. herrühenden Videos und Dokumenten.

Derzeit liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren mit politischem Bezug gegen ihn vor. Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere auch darauf konzentrieren, ob es noch bislang unbekannte Mitwisser oder Unterstützer gibt. Auch wird das Umfeld des mutmaßlichen Täters durchleuchtet und untersucht werden, ob und welche nationalen und internationalen Kontakte bestanden haben.

Mit den weiteren Ermittlungen wurde inzwischen das Bundeskriminalamt beauftragt. Dieses wird in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Hessen tätig. Unter anderem werten die Ermittler Videos und Dokumente aus, die augenscheinlich von Tobias R. stammen. Zudem laufen kriminaltechnische Untersuchungen zu der oder den bei der Tat verwendeten Schusswaffen. 

Kommentar von Volker Dau:

Ob die Ermittlungen durch BKA und Generalbundesanwalt dienlich sind wird sich zeigen...

Wenn bei der Tat Dienste eingebunden sind wird das vielleicht eher erschwerend sein?

Es gibt ja eine Geschichte die besagt das z.B. deutsche Dienste wie MAD,BND und VS einem Chefermittler befehlen können :

Etwa so: "Bis hier in der Sache und nicht weiter" oder"gegen die Person XY keine weiteren Massnahmen..."

Zu finden in dem Buch: "Der General muss weg" von Michael Buback auch als reproduziertes Dokument der Anweisungen dafür!

Ich frage mich nach manch schlimmen Taten folgendes:


Wer macht Menschen aus dem Hintergrund heiss, indoktriniert und motiviert Täter mit welchen Interessen und Hintergründen ?

Ist dem armen oft "verrückten" Menschen überhaupt klar wessen Spiel er da vollendet?

Einfach nur schlimm das es das gibt!

Denke da an NSU mit 10 und die RAF mit 34 ermordeten Menschen.

Von den RAF -Morden wohl kaum welche so gründlich aufgeklärt das die Mordschützen überführt wurden?

Dabei ging es beim ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback um enen ehrenwerten Behördenleiter!

Aufklärung durch seinen Nachfolger wohl eher auf niedrigem Niveau wenn man dem Sohn des ermordeten glauben darf,was er in seinem neuen Buch dazu dokumentiert. "Der General muss weg"... der Titel.

Mal schauen welche ähnlichen Taten noch passieren und von wem ausgeführt mit welchem Zweck und wessen Nutzen!

Hintergründe werden dann wohl auch wie fast immer ungeklärt bleiben?
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Nachtrag von 17,41 Uhr  Statement GdP:

Wiesbaden/Berlin. Nach den erschütternden Ereignissen von Hanau warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor vorschnellen Schlussfolgerungen oder nicht durchdachten Forderungen zu Gesetzesverschärfungen. „Den Ermittlern muss jetzt die nötige Zeit und Ruhe zugestanden werden, die Hintergründe der schrecklichen Tat aufzuklären. Erst dann ist der Punkt gekommen, über mögliche zielführende Konsequenzen zu debattieren“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Donnerstag in Frankfurt (Main).

Fakt sei, dass in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft solche menschenverachtenden Straftaten nicht auszuschließen seien. Selbst vor diesem Hintergrund lehne eine demokratische Gesellschaft wie hierzulande jedoch einen sogenannten Polizei- und Überwachungsstaat zu Recht ab, stellte Radek fest. Vielmehr komme es darauf an, dass die Sicherheitsbehörden effektiv vernetzt seien, und über genügend erfahrenes Personal verfügten.

Nicht vergessen werden dürfe, welchen großen Anforderungen sich polizeiliche Einsatzkräfte angesichts solcher brutalen Taten stellen müssten, erklärte der stellvertretende hessische GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr. „Unsere Beamtinnen und Beamten sind auch nur Menschen, und Einsatzbilder bleiben mit Sicherheit bei vielen in den Kleidern hängen.“ Potenzielle und tatsächliche psychische Belastungen der Kolleginnen und Kollegen müssten noch stärker in den Fokus gerückt werden.

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