Regierung erwägt Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Die Regierung will die Bundeswehr offenbar auch im Inneren in Marsch setzen.

Angeblich soll dies der Terrorabwehr dienen. Jedoch kennen wir schon solch Gesetze die zur Terrorabwehr geschaffen wurden, und jetzt zur Kontrolle der Bürger dienen.

Wir haben nächstes Jahr Bundestagswahl. Die AfD hat es jetzt schon in Länderparlamente geschaftt. Das sie es nächstes Jahr auch in den Bundestag schafft ist anzunehmen. Das die SPD und die CDU/CSU weiter verlieren werden ebenso.

Was wäre wenn dann die Bundesregierung, wegen dem Wahlergebnis das ihr nicht passt, den Notstand ausruft? Dann ein neues Ermächtigungsgesetz?

Gesetze sind dann vorhanden, das alles rechtens ist! Man könnte dann die AfD verbieten und neu wählen, bis das Ergebnis stimmt. Und zur Terrorabwehr steht die Bundeswehr bereit!

Alles nur Hirngespinnste, Verschwörungstheorien und Panikmache?

Es war so vieles undenkbar, bis es eingetreten ist!

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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3 Kommentare

Bürgerreporter:in
Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen
am 12.04.2016 um 13:21

> "Es war so vieles undenkbar, bis es eingetreten ist!"

Wohl wahr...

Und manche Politiker halten sich eh schon nicht an die Regeln (siehe Asylchaos, Dublin, Schengen, Asylgesetz, Grenzschutz usw)

Bürgerreporter:in
Freund der Gerechtigkeit aus Naumburg (Saale)
am 16.04.2016 um 10:41

a) Der Kommentar von Wilhelm von Pax ist ziemlich unsinnig, insbesondere die Überschrift.

"Nach Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991: (Verbot des Angriffskrieges)

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Als einzige Ausnahme kann angesehen werden, wenn nach einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen, die eine Basis für das Völkerrecht ist, die Anwendung militärischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen wird. In diesem Fall liegt zumindest kein Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag vor." https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg

b) Der Einsatz der Bw im Inneren wird immer wieder mal vom rechten Flügel der CDU/CSU gefordert. Eine Verfassungsänderung ist allerdings wenig wahrscheinlich.