Fehlerhafte Rentenbescheide
Rechtsbelehrung fehlt im Rentenbescheid
Mehr Alterseinkommen für LANGFRISTIG Versicherte (35 Versichertenjahre) auf Antrag möglich. Problem: Rentner sind/wurden nicht informiert, und selbst Sachbearbeiter in Kommune scheint desinteressiert zu sein. ----- Auch Zuzahlung der Kinder für im Seniorenheim lebende Eltern kann sich reduzieren. ----- Fast JEDER hätte Anspruch, doch den wenigsten wird die "volle" Grundrente ausgezahlt. Bedingt durch fehlende Rechtsbelehrung im Rentenbescheid geht das Geld "de Nas vorbei". ----- Und nun vergleichen Sie. Erlaubtes Schonvermögen: Sparstrumpf und selbst genutzte Immobilie. ----- Das einzufordernde Alterseinkommen hier das Beispiel für Ein-Personen-Haushalt: -753- EUR Grundbedarf/Grundsicherung plus Versicherungsbeiträge (Hausrat, Haftpflicht etc.) plus Wohnkosten (Kaltmiete, Nebenkosten, unbegrenzte Heizkostenübernahme) und voller Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. ----- Dass Leistungsträger nach langem Arbeitsleben allerdings zur Erlangung des Anspruchs Antrag bei der Kommune stellen muss, macht wütend. ----- Neuer Paragraph im SGB ist wie im Rentenbescheid auch medienmäßig nicht bekannt gemacht worden. "Schweigen im Blätterwald" ----- Seit Einführung der Grundrente 01.01.2021 ist der Anspruch für Leistungsträger im Ruhestand möglich. ----- ABER ohne Antrag rollt der Rubel nicht. ----- Befreiung von Fernsehgebühren nicht vergessen, ca. -220- EUR jährlich. Kleinvieh macht auch Mist. ----- Durch eine fehlende Rechtsbelehrung im Rentenbescheid, sitzt das Arbeitervolk in Armut.
Meine Beiträge ebenso wie die Kommentare verstehen sich immer m/w/d.
Bürgerreporter:in:Gitte Garbrecht aus Berlin |
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