Petition 46483 im Deutschen Bundestag
Der überflüssige Mensch
Wer nichts produziert und nichts konsumiert, ist überflüssig – so die mörderische Logik des Spätkapitalismus. Überbevölkerung sei das größte Problem unseres Planeten – so die internationalen Eliten. Wenn das stimmt, wer soll dann verschwinden?
Seit dem 23.10.2013 gibt es die Petition zur Abschaffung der Sanktionen im SGB II. Gezeichnet werden kann ab dem 20.11.13 die Petentin ist eine freigestellte Mitarbeiterin aus einem Hamburger Jobcenter.
Bisher zeichneten 12920 Bürger die Petition mit. Man kann nur hoffen dass die Zahl von 50 000 Mitzeichnern innerhalb der gesetzten Frist bis zum 18.12. erreicht wird, damit sich überhaupt der Bundestag damit wieder einmal beschäftigen kann, wobei dieses Thema schon einmal auf der Tagesordnung stand. Wie die damalige Abstimmung ausgegangen ist kann man sich vorstellen, da es immer noch Sanktionen gibt.
Scheinbar vertreten unsere gewählten Volksverräter die Ansicht, wer nichts produziert und nichts konsumiert, ist überflüssig, so die mörderische Logik des Spätkapitalismus. Überbevölkerung sei das größte Problem unseres Planeten – so die internationalen Eliten. Wenn das stimmt, wer soll dann verschwinden?
Gibt es schon Auserwählte? Scheinbar ja denn die Grundlagen dafür werden bereits geschaffen, in dem man ganz gezielt schon Wohnraum vernichtet und dies auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Uhr der überflüssigen Menschen läuft ab…Vernichtung von Wohnraum
Deswegen sollte jeder hier Mitzeichnen!
Petition gegen Sanktionen
Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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