Mindestlohn für Friseure *Arbeitnehmer* war gestern, selbständiger *Stuhl-Friseur* ist IN
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer-Friseure ist festgelegt. ------- TOLL, nur wurde bereits vor ***10*** Jahren die Zulassung zum Meisterbetrieb gelockert. -------- Und seither gibt es den STUHL-Friseur. ------- Seither können und arbeiten Friseure meist ***nicht*** mehr als Arbeitnehmer, sondern als ***selbständige*** Ein-Mann-, Ein-Frau-Unternehmen. ------- UND so läuft das Unternehmenskonzept ab: Der Salon, der Saloninhaber hat einen Bekanntheitsgrad, alteingesessen oder ähnlich. ------- Erfahrene Friseure kaufen sich ein, zahlen Betriebskosten für einen STUHL, für den Arbeitsplatz. ------- Der Frisurenpreis ist dann der UMSATZ für den Ein-Mann-, Ein-Frau-Friseur. ------- SOZIALabgaben werden ***nicht*** fällig. ------- Insgesamt betrachtet für den Saloninhaber, für die Salonkette ***wenig*** Risiko. Denn bleiben die Kunden aus, früher übliche Weiterzahlung von Gehalt ist nicht mehr .......
Bürgerreporter:in:Gitte Garbrecht aus Berlin |
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