Klare Regeln für Triage schaffen

Heike Baehrens gesundheitspolitische Sprecherin der SPD - Bundestagsfraktion | Foto: Photothek/SPD - Bundestagsfraktion
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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag aufgegeben, unverzüglich Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu schaffen. Dem will die SPD-Fraktion im Entscheidungen über Leben und Tod das entscheidende Kriterium.

Es darf hier keine Diskriminierung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass dies nicht mit einer Leitlinie von Ärzteverbänden im Falle einer Triagesituation ausreichend sichergestellt werden kann. Deshalb wollen wir zügig gesetzliche Regelungen beschließen. Hierzu gab es bereits eine Expertenanhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Entscheidendes Kriterium muss die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit sein.

Das Verfassungsgericht hat nach Anhörung von Sachverständigen festgestellt, dass die Gefahr besteht, dass Behinderungen ‚stereotyp mit schlechten Genesungsaussichten verbunden‘ werden können.

Das wollen wir verhindern.

Konkret können wir uns dafür eine gesetzliche Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorstellen. Der Bundestag ist nun in der Verantwortung, sehr rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Wir werden dazu noch im Januar Beratungen beginnen.

Das Gesetz muss zunächst dem Schutzbedürfnis von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen, indem auch mittelbare Diskriminierung so weit wie irgend möglich vermieden wird. Gleichzeitig müssen Regelungen getroffen werden, welche die Rechtssicherheit von Behandlungsteams in Triagesitutionen gewährleisten.

Denn auch Ärztinnen und Ärzte benötigen in diesen extremen Entscheidungssituationen Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber.

Heike Baehrens gesundheitspolitische Sprecherin der SPD - Bundestagsfraktion | Foto: Photothek/SPD - Bundestagsfraktion
Dr. Johannes Fechner SPD- Bundestagsfraktion Justiziar; | Foto: Photothek/SPD- Bundestagsfraktion
Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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12 Kommentare

Bürgerreporter:in
Silke M. aus Burgwedel
am 30.12.2021 um 15:15

e:Due, weil er trotz allem Rechte hat.....

Bürgerreporter:in
  e:Due aus Weimar (TH)
am 30.12.2021 um 18:56

natürlich - 'er' hat das recht corona zu leugnen aber nicht mit dem leben anderer zu spielen!

Bürgerreporter:in
Arnim Wegner aus Langenhagen
am 05.01.2022 um 10:33

Diese ganze Diskussion ist eigentlich überflüssig. Mindestens 99% der Politiker haben von medizinischen Dingen wenig bis gar keine Ahnung. Die letzte Entscheidung trägt immer der Arzt. Es wird keinen Mediziner geben der sich von ahnungslosen Politikern vorschreiben lässt wie er welchen Patienten zu behandeln hat.