Klare Regeln für Triage schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag aufgegeben, unverzüglich Regelungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu schaffen. Dem will die SPD-Fraktion im Entscheidungen über Leben und Tod das entscheidende Kriterium.
Es darf hier keine Diskriminierung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass dies nicht mit einer Leitlinie von Ärzteverbänden im Falle einer Triagesituation ausreichend sichergestellt werden kann. Deshalb wollen wir zügig gesetzliche Regelungen beschließen. Hierzu gab es bereits eine Expertenanhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Entscheidendes Kriterium muss die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit sein.
Das Verfassungsgericht hat nach Anhörung von Sachverständigen festgestellt, dass die Gefahr besteht, dass Behinderungen ‚stereotyp mit schlechten Genesungsaussichten verbunden‘ werden können.
Das wollen wir verhindern.
Konkret können wir uns dafür eine gesetzliche Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorstellen. Der Bundestag ist nun in der Verantwortung, sehr rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Wir werden dazu noch im Januar Beratungen beginnen.
Das Gesetz muss zunächst dem Schutzbedürfnis von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen, indem auch mittelbare Diskriminierung so weit wie irgend möglich vermieden wird. Gleichzeitig müssen Regelungen getroffen werden, welche die Rechtssicherheit von Behandlungsteams in Triagesitutionen gewährleisten.
Denn auch Ärztinnen und Ärzte benötigen in diesen extremen Entscheidungssituationen Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber.
Bürgerreporter:in:Heinz Kolb aus Gelsenkirchen |
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