FREI nach Willy Brandt... NICHTS kommt von selbst... FS-4- Hinzuverdienst
GESETZ gegen arme Rentner und Niedriglöhner ------- Hinzuverdienst aus Mini-Job ***kürzt*** die Sozialhilfe, das HARTZ-IV-Geld ------- Niedrige Renten können gar nicht richtig mit dem Mini-Job aufgebessert werden. ------- JEDER Euro wird angerechnet. ------- Bei ALLEN Beziehern von HARTZ-IV, ob Rentner oder Arbeitssuchende nach 1 Jahr, kürzen Einkünfte aus Mini-Job den HARTZ-IV-Regelsatz, die 382 Euro Lebenshaltungskosten. ------- Kürzung für AUFSTOCKER ***jeden*** Alters. ------- So bleibt bei Niedriglohn auch nur der HARTZ-IV-Regelsatz für arbeitende Bürger. ------- Altersarmut und Arbeiterarmut trotz Arbeitsstelle ------- NUR ein Freibetrag von 100 Euro wird gewährt, für Fahrtkosten und evtl. Versicherungen. -------UND weitere 20 Prozent beim Mini-Job-Einkommen über 100 Euro. ------- Beispiel BÜRGER HARTZ-IV bzw. Aufstocker ..... 450 Euro Verdienst aus Mini-Job ------ 450 Euro minus 100 Euro gleich 350 Euro ------- 20 Prozent von 350 Euro gleich 70 Euro ------- HARTZ-IV-Regelsatz 382 Euro plus 170 Euro gleich 552 Euro ------- So erhält der Arbeiter 450 Euro vom Arbeitgeber plus 102 Euro vom Sozialamt als Lebenshaltungskosten. ------- Übernimmt der BÜRGER Rentner einen Mini-Job erfolgt gleiche Aufrechnung wie beim BÜRGER Arbeiter. ------- FAZIT ...Die ARMUT deutscher Bürger steigt durch stetig steigende Wohnkosten....steigende Mieten, steigende Mietnebenkosten respektive steigende Heizkosten
Bürgerreporter:in:Gitte Garbrecht aus Berlin |
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