ADFC zum E-Scooter: „Hälfte der Fahrbahn für Zweiradmobilität – dann klappt’s!“

Mehr Platz! | Foto: ADFC Langenhagen

E-Scooter.

Erst der Bundestag,
dann der Bunderat ...

Berlin - Am 3. April 2019 hat das Bundeskabinett beschlossen, Tretroller mit Elektromotor, sogenannte E-Scooter, in Deutschland zu erlauben. Jetzt muss nur noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Ginge es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), könnten die E-Scooter ganz schnell legal in den Städten unterwegs sein. Laut Scheuer haben sie ergänzend zum Nahverkehr ein großes Potenzial, vor allem auf der sogenannten letzten Meile.

Da ein Viertel aller Autofahrten in Deutschland unter zwei Kilometer lang sind, sieht auch der ADFC in den Elektro-Kleinstfahrzeugen eine Möglichkeit, dass Menschen sie statt Autos nutzen und sich so Staus und schlechte Luft in den Städten vermindern lassen.

Zu wenig Platz

Der ADFC kritisiert aber, dass das Auto immer noch 60 Prozent des Straßenraums belegt und die E-Scooter auf den ohnehin schon unterdimensionierten Rad- und Fußwegen fahren sollen.

Hälfte der Fahrbahn für saubere Zweiradmobilität
Die Roller sind zwischen 6 und 20 km/h schnell. Vorgesehen ist, dass E-Scooter unter 12 km/h auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren müssen. E-Scooter von 12 bis 20 km/h sollen auf Radwegen und dort, wo diese fehlen, auf der Fahrbahn fahren dürfen.

50 %

Deshalb fordert der ADFC die Hälfte der Fahrbahn für saubere Zweiradmobilität, dann vertragen sich auch E-Scooter, Pedelecs und Fahrräder auf gemeinsamen Wegen.

Weiterführend

https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/n...

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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