Welche Macht wird über die Pressefreiheit ausgeübt?

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz im Artikel 5 garantiert und gilt für jdermann. Hier heißt es: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und
Schrift frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. So sagt es
der Artikel 5 des Grundgesetzes. Das heißt mit anderen Worten die Zeitungen
müssen alle Artikel veröffentlichen.
Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was
dafür notwendig ist. Daher ist der Druck, die Vorbereitung etc. von der Presse-
freiheit geschützt. Für die Pressefreiheit gilt: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag qualitativ fragwürdig ist, so ist er doch erlaubt und muss veröffentlicht
werden. Das heißt im Klartext, die Zeitungen müssen alle Artikel veröffentlichen.
Jegliche Aktion, die die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkt ist verboten.
Daher darf eine Vorzensur nicht bestehen.
Die Pressefreiheit wird nur noch simuliert, dies gilt für alle Medien. Sie berichten
nur noch nach den Regeln der politischen Korrektheit und werden somit zur
Sensationspresse. Pressefreiheit ist nicht was im Grundgesetz steht, sondern wie es die Presse bestimmt und festlegt. Es gibt nur noch Marionetten in den
Redaktionsstuben. Es gilt nicht die Pressefreiheit, sondern die Auflagenhöhe.
Es gibt nur noch gekaufte Journalisten, s. auch entsprechende Literatur. Die
Pressemedien sind die größte Lobby in Deutschland und legen Pressefreiheit
nach ihren Regeln aus. De Presse hat durch ihre eigene Auslegung vom Sinn
der Pressefreiheit eine Macht, die unendlich ist.
Sie bestimmt was Moral und Ethik ist. Ja sie bestimmt sogar was Gutmensch
und Schlechtmensch ist. Die Presse legt auch fest über welche Themen nur
berichtet werden darf und wie lange, ob die Bevölkerung dies will oder nicht.
Ja sie hat die Macht über ihre Presseberichte Wahlen zu beeinflussen, s.
Schröder usw. Sie diktiert sogar die Themen der Politik, s. Atomausstieg.
Sie bestimmt wo Frau Merkel hinfahren muss, s. Beispiel Heidenau. usw.
Ist das noch die Pressefreiheit die im Artikel 5 des Grundgesetzes erwähnt und
beschrieben wird. Ich sage nein. Mir persönlich wurde von der Presse vorge-
worfen, ich würde nicht "Stadtkonform" berichten, ja sogar, sie wäre nicht
unser "Sprachrohr". Obwohl der Artikel 5 GG beinhaltet, das auch kritische
Artikel, die Menschen angehen, veröffentlicht werden müssen und die Presse
es nicht tut. Dies ist Pressezensur und Pressediktatur.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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