Siedler und NABU informieren über Heckenschnitt
Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel - Bördedörfer e.V. und die NABU Barsinghausen
informieren über den Heckenschnitt im Frühjahr. In einigen Tagen wird wieder das Ge-
räusch der Kettensägen in Barsinghausen und den umliegenden Ortschaften verstummen.
Der Grund ist, vom 1. März bis 30. September dürfen bundesweit Hecken, Büsche, lebende
Zäune und Bäume nicht geschnitten oder gerodet werden. Geregelt ist die Schonzeit im
§ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dort heißt es: " Es ist verboten, Bäume,
die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit
vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, roden oder auf den Stock zu setzen".
Alle Bäume und Sträucher sowohl in der freien Landschaft als auch in Privatgärten mit
besetzten Nestern oder bewohnten Höhlen seien streng geschützt und dürfen keinesfalls
beseitigt werden. Hier kommt der Bestandsschutz nistender und brütender Vögel zum
Tragen. Hierzu sind auch die kommunalen Baumschutzsatzungen zu beachten. Schonende
Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesund-
erhaltung der Bäume sind auch während der Schonzeit erlaubt. Dabei muss aber strengste
Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.
Gemäß § 39 ist es auch verboten "wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu nehmen oder zu nutzen". Auch der beliebte Strauß von Weidenzweigen
unterliegt dieser Regelung. Die Weidenkätzchen sind eine lebenswichtige erste Nahrungs-
quelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten. Es geht hier nicht um die Gehölze, viel-
mehr um den Vogel- und Insektenschutz.
Nach § 69 drohen hier bei Vergehen oder Verstößen knackigte Bußgelder. Für einige
vergehen drohen Bußgelder bis Fünfzigtausend Euro. Die Siedler Hohenbostel und die
NABU fordern alle auf darauf zu achten und sich entsprechend zu verhalten.
Bürgerreporter:in:Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen |
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