Heckenschnitt (einmal ganz anders) in der Lewitz

"Heckenschnitt" in der Lewitz
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Als Schweriner fahren wir natürlich gerne in die nähere Umgebung unserer Heimatstadt, nicht weit von uns entfernt befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Lewitz. In den letzten Monaten verwandelte sich diese Wiesenlandschaft in ein Land-Meer, da viele der Wiesen unter Wasser standen. In dieser Woche packte uns dann dass blanke Entsetzen als wir wieder einmal von Banzkow aus in die Lewitz fuhren. Ein Team von Arbeitern rückte mit schwerer Technik(Radlader) und Motorsäge den Hecken zur Leibe. Auf die Frage was dieser Blödsinn soll und Hecken im Allgemeinen doch unter Schutz stehen würden, wurden wir barsch aufgefordert möglichst schnell zu verschwinden….

Der Webseite Die Lewitz kann man entnehmen das:

Hier wachsen kuriose Pflanzen wie Kuhschelle, Knabenkraut und Teufelsabriss. See- und Fischadler, Kraniche und Graugänse finden einen reich gedeckten Tisch, seltene Brutvögel wie Kampfläufer und Rotschenkel eine optimale Heimat. Ausgedehnte Rad- und Wanderwege, Kanutouren und Bootsfahrten führen durch das facettenreiche Natur- und Landschaftsschutzgebiet, laden zu abenteuerlichen Entdeckungstouren und beschaulicher Rast.

weiter ist der Webseite zu entnehmen: Nicht nur als grüne Oase weckt die Lewitz Leidenschaften. Ist das nicht Toll angesichts der brutalen Heckenbeschneidung?

Beim Bund Landesverband findet sich folgender Text zu Hecken:

Hecken gelten allgemein als grüne Lebensadern in der Landschaft. In einem schneereichen und frostigen Winter erstrahlen diese Biotopstrukturen in einer weißen Pracht. Nicht nur Spaziergänger erfreuen sich ihrer. Viele Tiere können froh sein, wenn sie noch ausreichend Hecken auf den ansonsten großflächig ausgeräumten Agrarlandschaften in unserem Land finden. Bietet ihnen schließlich eine üppige Feldhecke Schutz vor Kälte und eisigen Winden und eine Ruhestätte sowie eine letzte Nahrungsquelle um den Winter zu überleben.

Ab einer Länge von 50 m sind naturnahe Feldhecken gemäß § 20 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns gesetzlich geschützte Biotope. Das heißt, bis auf die traditionelle Pflege, sind jegliche Eingriffe, die dieses Biotop schädigen, zerstören oder seinen Charakter verändern, verboten.

Unsere Bilder sprechen eine andere Sprache, blanke Zerstörungswut!

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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