Care-Energy geht hart gegen Kritiker vor
Care-Energy geht hart gegen Kritiker vor
Verbraucherzentralen lassen sich nicht einschüchtern
Göttingen (VBZ/kip) Die Verbraucherzentrale teilt mit: Zwei Unternehmen der Care-Energy-Gruppe, die Care-Energy Management GmbH und die Care-Energy AG, zukünftig
EnUp AG, stehen seit Monaten in der Kritik. Unter anderem
war es zu Zerwürfnissen mit Übertragungsnetzbetreibern gekommen.
In weiten Teilen Deutschlands konnten Kunden dadurch nicht mehr
von Care-Energy beliefert werden. Auch die Konzernstrukturen und -
verflechtungen sowie die Vertragsgestaltung und das Abrechnungsmodell
sehen die Verbraucherzentralen als intransparent an. Zusammen
mit Betroffenen gehen sie gegen fragwürdige Praktiken und verwirrende
Abrechnungsmethoden vor. Statt nach Lösungen zu suchen,
reagiert Care-Energy mit Abmahnungen und Einschüchterungsversuchen.
Die Verbraucherzentralen machen derzeit Unterlassungsansprüche geltend,
um aus ihrer Sicht rechtswidrige Verhaltensweisen von Care-Unternehmen
abzustellen. Und diese Liste ist lang: Mehrere Rechtsverstöße
rund um das Abrechnungssystem, Verfahren um unterschiedliche Klauseln
in den Verträgen des Anbieters und die Ausgestaltung des Preisrechners,
der über die Homepage des Anbieters zu finden ist. Auch Beschwerden
von Care-Energy-Kunden bei den Verbraucherzentralen reißen nicht
ab. „Für Unternehmen ist dies normalerweise ein Anlass, sich um eine
Klärung zu bemühen“, sagt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin der
Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nicht so Care-Energy: Das Unternehmen
reagiert mit anwaltlichen Abmahnungen für jedwede Art von Kritikern.
So haben bereits mehrere Verbraucherzentralen und Medienunternehmen,
die die Praktiken des Unternehmens öffentlich beleuchten, Abmahnungen
bekommen.
Und damit nicht genug: Auch ehemalige Kunden oder Vertriebsmitarbeiter,
die ihre Situation in sozialen Netzwerken schildern und dort nach weiteren
Betroffenen oder Tipps suchen, haben Post von Care-Energy-Anwälten
erhalten. Wer die darin geforderten Unterlassungserklärungen
nicht abgibt, muss mit weiteren Schreiben vom Gericht rechnen. „Diese
Einschüchterungsversuche werden nicht funktionieren“, ist Preuschoff
überzeugt. „Es kann niemandem verboten werden, seine Erfahrung und
Meinung öffentlich zu äußern.“ Trotzdem werden es sich manche Abgemahnten
vielleicht überlegen, ob sie eine teure und langwierige Auseinandersetzung
riskieren oder künftig lieber auf öffentliche Kritik verzichten.
„Genau damit kalkuliert das Unternehmen“, so Preuschoff. Ein ehemaliger
Kunde erzählte sogar kürzlich in einem Facebook-Forum für Betroffene,
dass ihm eine Care-Energy-Firma untersagen wollte, mit der Einschaltung
des Verbraucherschutzes zu drohen. „Das jemand abgemahnt werden
soll, weil er sich Hilfe sucht, ist für uns undenkbar“, erklärt Preuschoff.
Die Verbraucherzentralen werden selbstverständlich weiter aktuell und kritisch
über die Verhaltensweisen der Care-Energy-Gruppe informieren.
„Die Meinungsfreiheit im Interesse des Verbraucherschutzes verteidigen
wir auch vor Gericht. Betroffene können sich jederzeit mit ihren Problemen
an uns wenden“, so Preuschoff weiter.
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
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