Verband Wohneigentum sieht wachsende Bereitschaft zum Widerstand gegen ökologische Ausgleichsflächen
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Nach dem gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts, das Grundstückseigentümer zur Zahlung einer ökologischen Ausgleichsfläche verpflichtete, richtet der Verband Wohneigentum eine deutliche Mahnung an die Gemeinden in Niedersachsen. „Das Urteil stellt keinen Freibrief aus, private Grundstücke ohne Einwilligung der Eigentümer zu teilen und anschließend Entschädigung für ökologische Ausgleichflächen zu verlangen“, sagt Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg. Im Einzelfall könne dieses Vorgehen zu sozialen Härten führen, die den Widerstand der Eigentümer herausfordern. Dass die Eigentümer im Fall der Siedlergemeinschaft Bothfeld für eine Wiese zahlen müssen, habe das Gericht allein mit der Überschreitung der Widerspruchsfrist begründet. Die Halbierung der geforderten Summe sei zwar ein Teilerfolg des Verbandes Wohneigentum, der die Hauseigentümer juristisch begleitete. Gerechtfertigt sei jedoch der vollständige Verzicht auf Ausgleichzahlungen. In der Siedlergemeinschaft Hannover- Badenstedt, in der sich Mitglieder des Verbandes Wohneigentum ebenfalls gegen Ausgleichszahlungen zur Wehr setzen, erwarte der Landesgeschäftsführer ein deutlicheres Urteil zugunsten der Hausbesitzer. Auch Vorsitzender Winfried Kippenberg von der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ in Bad Grund meint, dass der Bogen nicht überspannt werden darf. Einerseits wird beklagt, dass im Vergleich mit anderen EU-Ländern in Deutschland das private Eigentum an Wohnhäusern hinterher hinkt; andererseits werden die Eigentümer kleiner Wohnhäusern immer höher belastet.
Angesicht zunehmender Belastungen der Hauseigentümer durch steigende Nebenkosten bei stagnierenden Einkommen sieht Tibor Herczeg bei Wohneigentümern die steigende Bereitschaft, sich zu organisieren und belastende Entscheidungen nicht widerspruchslos mehr hinzunehmen. Grundsätzlich empfiehlt er Grundstückseigentümern, kommunale Zahlungsbescheide frühzeitig von unabhängigen Juristen prüfen zu lassen. Als Mitglied des Verband Wohneigentum, der als gemeinnützig anerkannt ist, sei dieser Service im Mitgliedsbeitrag enthalten (mehr Informationen unter www.wohneigentum-nds.de). In der Regel, so der Landesgeschäftsführer ist es sinnvoll, wenn sich Haus- und Wohnungseigentümer zu Interessengemeinschaften zusammenschließen. Als positives Beispiel nennt er eine Initiative der Siedlergemeinschaft Northeim, die sich im April mit Gemeinschaften in Wolfsburg und Braunschweig zusammenschloss, um sich gegen überhöhte Erbpachtforderungen der Klosterkammer Hannover zur Wehr zu setzen. Durch massive Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gerate die Klosterkammer zunehmend unter Druck. Herczeg: „Wenn mehr Wohneigentümer Widerstand leisten und dabei mit einer Stimme sprechen, bekommen sie auch mehr Gewicht“.
In der Bergstadt Bad Grund wehrten die örtlichen Siedlergemeinschaften eine vorgesehene Erhöhung der Realsteuern für die bebaute und unbebaute Grundstücke mit Erfolg ab und in diesem Jahr erreichten die Siedlergemeinschaften in der Samtgemeinde Bad Grund, dass eine beschlossene Änderung der Wassersatzungen rückgängig gemacht wurde. Wäre die Satzungsänderung nicht von der Samtgemeinde Bad Grund zurückgenommen worden, dann wären auf einzelne Grundstückseigentümer erhebliche Belastungen zugekommen.
Als gemeinnützig anerkannter Interessenverband vertritt der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (VWE) die Interessen von rund 50.000 Haus- und Wohnungseigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Als Beraterorganisation stellt der VWE Niedersachsen Juristen, Architekten, Wohn- und Gartenexperten zu Fragen rund um Haus und Garten. Maßgeschneiderte Versicherungspakete sind im kostengünstigen Mitgliedsbeitrag enthalten.
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
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