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Seit dem 15.04.2015, 10 Uhr gilt im Burgenlandkreis die Waldbrandstufe 3.
Dies ist die mittlere von fünf Gefahrenstufen, mit denen auf Waldbrandgefahr aufmerksam gemacht wird. Zum richtigen Verhalten im Wald gehört grundsätzlich, dass zwischen 15. Februar und 15. Oktober dort nicht geraucht und kein Feuer näher als 30 Meter am Wald angelegt werden darf. Das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Motorfahrzeugen
ist stets untersagt.
Zufahrtswege dürfen nicht blockiert werden.
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