Nun auch für private Autobesitzer in Deutschland, ab 1. Juli 2014 gilt die Warnwestenpflicht

Im europäischen Ausland wird die Warnweste schon etwas länger von den Autofahrern bei Pannen getragen, in Deutschland muss die Warnweste nun auch ab dem 01. Juli 2014 im Kfz mitgeführt werden. Zukünftig muss sie genauso griffbereit im Auto liegen wie der Verbandkasten, um sie bei einer Fahrzeugkontrolle zeigen zu können. Das Nichtmitführen kann ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Die Warnweste ist an eine Norm gebunden, und zwar an DIN EN 471, und die vorgeschriebenen Signalfarben sind orange, rot oder gelb. An der Warnweste sollten auch am unteren Bereich zwei reflektierende Streifen vorhanden sein, dies ist auch Vorschrift. Um die Weste immer gleich greifen zu können, empfiehlt es sich sie im Seitenfach der Tür oder im Handschuhfach zu lagern. Die Warnwestenpflicht gilt für den Fahrzeugführer, jedoch ist es aus Sicherheitsgründen nicht schlecht, wenn für alle Mitfahrenden eine Weste vorhanden ist. Bei einer Panne oder einem Unfall sind alle gut zu erkennen wenn sie das Fahrzeug verlasse müssen.

Bei unseren Fahrten habe ich festgestellt, dass ein Großteil der Autofahrer, sowie auch wir, die Warnweste schon länger im Fahrzeug mitführen. Auf den Autobahnen sah ich auf den Seitenstreifen nur Menschen die mit Warnweste dort standen. Auf den Bundes- und Landesstraßen sah ich häufig Radfahrer die zusätzlich zu ihrer Beleuchtung eine Weste trugen und noch besser bei Dunkelheit zu erkennen waren. Auch sie haben in diesem Moment sehr viel für ihre Sicherheit getan.

Bürgerreporter:in:

CHRISTINE Stapf aus Amöneburg

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