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Was ist eigentlich die „allgemeine Rücklage“?
Im Rahmen ihrer Fachreihe informiert die Landtagskandidatin der Freien Wähler Nordrhein-Westfalen Maria-Luise Streng und Dozent für Kommunalrecht Rolf Böhmer zu dringenden Sachthemen.
In diesem Beitrag widmen wir uns der „Allgemeinen Rücklage“
Nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ist die „Allgemeine Rücklage“ der größte Posten des Eigenkapitals. Das Eigenkapital ist das „Vermögen“ abzüglich der Verbindlichkeiten und Schulden einer Kommune. Je höher kommunales Vermögen und je niedriger kommunale Schulden, desto höher die „Allgemeine Rücklage“.
Nehmen wir als Beispiel die Stadt Köln. In ihrer Eröffnungsbilanz 2008 wurde ein Gesamtvermögen in Höhe von knapp 16 Milliarden € ausgewiesen. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten verblieb ein Eigenkapital in Höhe von rund 6,5 Mrd. €. Hiervon betrug die bereits voll verbrauchte Ausgleichsrücklage 615 Mio. €, es war noch eine „Deckungsrücklage“ von 42 Mio. € vorhanden, der verbliebene Betrag in Höhe von knapp 5,9 Mrd. € stellt die „Allgemeine Rücklage“ dar.
Wie in den Presseberichten zu den Haushalten fast aller Kommunen des Landes war auch beim Kölner Haushalt zu lesen, dass das Haushaltsdefizit durch den Griff in die „Allgemeine Rücklage“ ausgeglichen wird.
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch müsste man davon ausgehen, dass es sich hierbei um zurückgelegtes Geld, also Geld „auf der hohen Kante“ handelt, auf das man zurück greifen kann, um notwendige Ausgaben zu decken. Die „Allgemeine Rücklage“ im neuen Finanzsystem aber liegt nicht etwa in Geld auf der Bank, sie steht als reiner Buchungsposten als „Vermögen“ der Stadt tatsächlich nur auf dem Papier.
Dieses städtische „Vermögen“ ist der in Euro gemessene Buchwert von Straßen, Schulen, Wegen, Plätzen, Feuerwehrhäusern und sonstigen öffentlichen Gebäuden und kann weder verkauft noch beliehen werden. Es ist im Gegensatz zum kaufmännischen Betriebsvermögen deshalb kein Vermögen, mit dem Schulden abgedeckt werden können und wird deshalb wohl eher beschönigend „Allgemeine Rücklage“ genannt. Diese buchmäßige „Allgemeine Rücklage“ kann deshalb auch nur buchmäßig um den oben genannten Fehlbetrag reduziert werden, die Deckung des Fehlbetrages erfolgt also rein fiktiv. Für das tatsächlich benötigte Gelder müssen Kredite aufgenommen werden.
Wie sieht dies nun konkret am Beispiel der Stadt Köln aus?
In den Jahren 2012 bis 2015 nimmt die Stadt Köln zum fiktiven „Ausgleich“ ihres Haushalts die „Allgemeine Rücklage“ mit insgesamt 1.090.213.317 € in Anspruch. Laut Haushaltsplanung sinkt daher zum Jahresende 2015 der Bestand dieser nur buchmäßig vorhandenen „Rücklage“ auf knapp 4,9 Mrd. €. Kurz gesagt: das städtische Vermögen wird ersatzlos verbraucht.
Dies ist – wie bereits gesagt – aber nur der Verbrauch von rein buchmäßig errechnetem „Vermögen“. Wie – und dies ist viel schwerwiegender – ist denn die in Geld von der Stadt Köln bis zum Jahresende 2015 vorgesehene Überziehung ihrer Konten, also der Ansammlung der sogenannten „Kassenkredite“?
Laut Eröffnungsbilanz hatte die Stadt Köln am 1.1.2008 noch Geldmittel in Höhe von gut 121 Mio. € auf ihren Konten. Laut Haushaltsplanung ist zum Jahresende 2015 nicht nur das auf den Konten der Stadt im Jahre 2008 noch vorhandene Guthaben verbraucht, sondern eine Kontenüberziehung in Höhe von 1.291.718.918 € erreicht.
Wer soll dies zurückzahlen?
Auch hier zeigt das NKF-System, dass es für eine sparsame, die zukünftigen Generationen nicht belastende, kommunale Finanzwirtschaft nicht geeignet ist. Ein neuer Landtag muss hier dringend wirksame und nachhaltige Abhilfe schaffen. Hierfür werden sich die Freien Wähler nachdringlich einsetzen.
Bürgerreporter:in:Maria-Luise Streng aus Alfter |
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