Sex mit Tieren ist verboten

Jedes Tier wo Sex mit Menschen hat, ist  missbraucht und die tiere sind schwer krank dann.

„§ 17 TierSchG: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. einem Wirbeltier

a. aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“

Das frühere Verbot wurde in gewisser Weise, deshalb nicht so aufgehoben, weil beim Tier starke Schmerzen wie auch schlimme infektionen entstehen können.

Bis 1969 waren sexuelle Handlungen mit Tieren in Deutschland laut § 175 b Strafgesetzbuch verboten

„Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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