Großplakataktion der Verkehrswacht: „Rechtzeitig blinken – dann abbiegen“

Aichach-Friedberg Vielleicht ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass immer mehr Autofahrer den Blinker kaum noch benutzen oder vielleicht haben Sie sich auch schon mal darüber geärgert. Allgemein soll der Fahrtrichtungsanzeiger, der Blinker, signalisieren, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung ändern wird.
Obwohl der Blinker als wichtigstes Kommunikationsmittel im Straßenverkehr gilt, ist es besonders fatal, dass für viele Autofahrer das Nichtblinken zum guten Ton zu gehören scheint. Erfahrungswerte zeigen sehr deutlich auf, dass dies vielfach nicht nur als Ärgernis wahrgenommen wird, sondern nicht selten zu gefährlichen Situationen führt. Deshalb möchte die Verkehrswacht mit der bayernweiten Großplakataktion „Rechtzeitig blinken – dann abbiegen“ darauf hinweisen, dass Blinken zum besseren Verständnis und damit auch zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.
Angelehnt an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss beim Abbiegen, beim Fahrstreifenwechsel, beim Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen und auch beim An- und Einfahren betätigt werden und zwar so rechtzeitig, dass sich die übrigen Verkehrsteilnehmer auch darauf einstellen können. Auch beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden, dagegen ist es beim Einfahren in eine Kreisverkehrsanlage verboten.
Damit niemand sagen kann, er hätte es nicht gewusst – hier eine kleine Regelkunde:
Abbiegen: Paragraph 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Spurwechsel: Nichts anderes ordnet Paragraph 5 der StVO für das Überholen und Wiedereinordnen an: „Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen“.
Kreisverkehr: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist gemäß Paragraph 8 der StVO das Blinken unzulässig, bei der Ausfahrt aber Pflicht.
Einfahren und Anfahren: Auch hier regelt die StVO (Paragraph 10) das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers. Das kann beispielsweise bei einer Parklücke, einer Grundstücksausfahrt oder einer Fußgängerzone sein.
Rechtzeitig blinken: Wer anfährt oder die Fahrtrichtung wechselt, sollte mindestens dreimal blinken. Erst dann folgt die Aktion. Keinesfalls erst mit dem Abbiegen oder Überholen den Blinker setzen – Unfälle sind so vorprogrammiert.
Um kritische Situationen zu vermeiden appelliert die Kreisverkehrswacht an alle Kraftfahrer den Blinker zu benutzen und auch an die Radfahrer Handzeichen zu geben, das führt nicht nur zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr, man riskiert auch kein Verwarnungsgeld.

Bürgerreporter:in:

Helmut Beck aus Aichach

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